Haftung von Google für rechtsverletzende Suchvorschläge
Google analysiert Sucheingaben der Nutzer und bringt auf Grundlage dieser Analysen Suchvorschläge ein. Sind diese rechtswidrig, haftet Google jedoch erst ab Kenntnis der Rechtsverletzung. Insbesondere ist der Suchmaschinenbetreiber nicht verpflichtet, die Einträge vorab auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Wird Google aber über rechtswidrige Einträge informiert, müssen diese aus den Suchvorschlägen getilgt werden.