Inhalte mit dem Schlagwort „Screenshot“

07. April 2015

Öffentliches Zugänglichmachen bei Direkteingabe der Ziel-URL

Nahaufnahme der Adresszeile eines Internetbrowsers
Urteil des LG Berlin vom 06.01.2015, Az.: 15 O 412/14

Für ein öffentliches Zugänglichmachen nach § 19a UrhG ist es ausreichend, wenn der Inhalt nur über die gezielte Eingabe der betreffenden URL aufrufbar ist. Das der entsprechende Inhalt dabei nicht über Suchmechanismen im Internet oder auf der Website selbst auffindbar ist, ist unbeachtlich. Für eine Realisierung einer öffentlichen Zugänglichmachung nach §19 a UrhG kommt es nicht auf die Wahrscheinlichkeit des Seitenabrufes an, da bereits die abstrakte Möglichkeit des Abrufes genügt.

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14. Oktober 2011

Computerüberwachung

Beschluss des LG Landshut vom 20.01.2011, Az.: 4 Qs 346/10

Grundsätzlich ist es unter bestimmten Voraussetzungen zulässig die Telekommunikation bzw. den Telekommunikationsvorgang gemäß § 100a StPO zu überwachen. Allerdings ist es auch zulässig vor Absendung und Verschlüsselung – wie es im Rahmen der Internettelefonie Skype geschieht – von Audiodaten hierauf zuzugreifen, da anderenfalls die Internettelefonie im Rahmen von § 100a StPO nicht überwacht werden könnte. Freilich gilt dies nicht für die Fertigung von Screenshots im Zeitabstand von 30 Sekunden, also für das Kopieren und Speichern von Bildschirminhalten, weil zu diesem Zeitpunkt noch kein Telekommunikationsvorgang stattfindet.
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08. Juni 2009

Der Tatsachenkern muss stimmen

Urteil des OLG Hamm vom 17.03.2009, Az.: 4 U 184/08

Screenshots stellen keinen schlüssigen Vortrag für das Bestehen eines Onlineangebots dar und können daher kein Wettbewerbsverhältnis begründen. Eine gebotene journalistische Berichterstattung liegt außerhalb des wettbewerbsmäßigen Geschehens. Wird abei mittelbar eine Meinungsäußerung wiedergegeben, ist es ausreichend, wenn sie im Zusammenhang mit der äußeren Erscheinung steht, also der Tatsachenkern der Aussage erwiesen ist.

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