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17. März 2021

Käpt’n Iglo: Streit mit Konkurrenz über irreführende Werbung

Seemann auf hoher See
Pressemitteilung Nr. 27/2020 zum Urteil des LG München I vom 03.12.2020, Az.: 17 HK O 5744/20

Käpt'n Iglo: Ein „Seemann“ mit Bart und Mütze – die klassische Werbefigur für Iglo-Fischprodukte. Aber auch der Konkurrent, Appel Feinkost, wirbt für seine Fischprodukte mithilfe eines männlichen Protagonisten, weshalb Iglo Klage einreichte. Schlussendlich hat das LG München I die Klage von Iglo abgewiesen, mit der Begründung, dass es allgemein üblich ist, Fischprodukte mit Küstenbildern zu bewerben. Zudem weisen die „Seemänner“ vor allem Unterschiede in deren Bekleidung auf. Die Werbung sei damit nicht irreführend und stelle auch keinen Verstoß gegen den unlauteren Wettbewerb dar.

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