Inhalte mit dem Schlagwort „Selbstbestimmungsrecht“

01. Juni 2023

Kein Unterlassungsanspruch bei unzulässiger Übermittlung von Daten an Drittdienste

Würfel mit Paragraphenzeichen und DSGVO Gesetzesbezeichnung auf Tastatur
Urteil des OLG Frankfurt vom 30.03.2023, Az.: 16 U 22/22

Das OLG Frankfurt entschied, dass in der Übermittlung von Daten an Dritte bei Aufruf eines Online Shops kein Unterlassungsanspruch aus Art. 17 DSGVO besteht und insoweit auch keine Verletzung gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vorliegt. Lediglich kann die Löschung solcher personenbezogenen Daten verlangt werden. Eine Ausnahme auf einen Unterlassungsanspruch aus Art. 82 DSGVO ergibt sich nur, wenn der Betroffene einen konkreten Schaden erlitten hat. Das Gericht wies aufgrund des Vorrangs der DSGVO Unterlassungsansprüche aus dem nationalen Recht ebenfalls zurück.

Weiterlesen
21. März 2017

Berichterstattung über angeblichen Gewichtsverlust eines prominenten Patienten kann Unterlassungsanspruch begründen

Vertrauliche Krankenakte auf Tastatur
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 21.11.2016, Az.: 16 U 120/16

Wird in einer Illustrierten behauptet, ein Prominenter habe während seines Krankenhausaufenthaltes einen dramatischen Gewichtsverlust erlitten, der aber weder zu jenem noch zu einem anderen Zeitpunkt tatsächlich eingetreten ist, so stellt dies eine unwahre Tatsachenbehauptung und damit einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Prominenten dar. Durch die Äußerungen wird nicht nur die Privatsphäre, sondern auch das Selbstbestimmungerecht des Patienten verletzt, was eine Verpflichtung zur Unterlassung der Veröffentlichung derartiger Äußerungen begründen kann. Dies erfolgt nicht zuletzt aufgrund dessen, dass ein Patient vor dem Blick in sein Krankenzimmer und dem Einblick in seine Genesungsfortschritte oder -rückschritte geschützt ist, soweit er sie nicht selbst preisgibt.

Weiterlesen
23. November 2015

Zur Haftung eines Verlags für das unerwünschte Zustellen von Werbematerialien

Briefkasten quillt über mit Reklame und Werbeprospekten
Urteil des AG Charlottenburg vom 07.08.2015, Az.: 216 C 13/15

Der Verlag von kostenlosen Wochenzeitungen kann nicht als mittelbarer Störer für das unerwünschte Zustellen von in dieser Zeitung enthaltenen Werbemaßnahmen herangezogen werden, wenn dieser alle notwendigen und ihm zumutbaren Maßnahmen, wie die Überwachung mittels einer Datenbank und Kontrolleuren, veranlasst hat. Zudem unterliegen geringfügige Ausreißer (vorliegend drei Zustellungen innerhalb von zwei Jahren) dem Lebensrisiko des Einzelnen, sodass folglich kein Eingriff in das Selbstbestimmungs- und Besitzrechts des Betroffenen vorliegt.

Weiterlesen
21. Dezember 2012

Wikipedia-Beitrag auch ohne Einverständnis des Betroffenen rechtmäßig

Urteil des LG Tübingen vom 18.07.2012, Az.: 7 O 525/10 Die Veröffentlichung eines Wikipedia-Beitrages, welcher das berufliche Wirken einer Person widerspiegelt, kann auch ohne deren Zustimmung erfolgen. Zwar liegt ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch dann vor, wenn das Recht des Einzelnen, darüber zu bestimmen, ob und welche Informationen über ihn veröffentlicht werden, nicht gewahrt bleibt. Jedoch müsste in diesem Fall das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der Gegenseite überwiegen.
Weiterlesen
24. Juni 2009

Spickmich.de – BGH zur Zulässigkeit einer Lehrerbewertung im Internet

Pressemitteilung Nr. 137/09 des BGH zum Urteil vom 23.06.2009, Az.: VI ZR 196/08

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Lehrerbewertungen im Internet auf der Webseite spickmich.de zulässig sind. Die Bewertungen stellen Meinungsäußerungen dar, die die berufliche Tätigkeit einer Lehrerin betreffen und somit grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre genießt. Auch, dass die Bewertungen anonym abgegeben werden, ändert nichts an der Zulässigkeit, weil die Meinungsfreiheit grundsätzlich das Recht umfasst, das Verbreitungsmedium frei zu bestimmen.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a