Zum Zugangsnachweis eines Telefaxes bei „OK-Vermerk“ im Sendeprotokoll
Der "OK-Vermerk" im Sendebericht eines Telefaxes belegt zumindest das Zustandekommen einer Verbindung mit der in der Faxbestätigung genannten Nummer. Der Empfänger kann sich daher nicht auf ein bloßes Bestreiten des Zugangs beschränken, sondern muss im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast Angaben dazu machen, welches Faxgerät er an der fraglichen Gegenstelle nutzt, ob die Verbindung im Speicher enthalten ist, ob und in welcher Weise er ein Empfangsjournal führt und muss dieses gegebenenfalls auch vorlegen. Die Beweiskraft des im "OK-Vermerk" liegenden Indizes für den Zugang des Telefaxes ist unter Berücksichtigung dieser Angaben zu würdigen.