Inhalte mit dem Schlagwort „Sendeunternehmen“

27. November 2018

Urheberrechtsverletzung durch Weiterleitung von Pay-TV-Sendungen per Live-Streaming

Pärchen möchte sich einen Film über eine Streaming-Plattform anschauen
Urteil des LG Hamburg vom 23.02.2017, Az.: 310 O 221/14

Werden Pay-TV-Sendungen mittels Live-Streamings auf einer Internetseite weitergeleitet, so liegt eine Verletzung des Urheberrechts vor. Auch alle Formen des Pay-TV stellen Sendungen im Sinne des Urheberrechts dar, sofern die Mittel zur Dekodierung durch das Sendeunternehmen selbst oder mit seiner Zustimmung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind. Demzufolge besitzen Pay-TV-Sendeunternehmen das ausschließliche Recht, ihre Funksendungen weiterzusenden und öffentlich zugänglich zu machen. Werden Pay-TV-Inhalte illegal per Live-Stream verbreitet, so haften sowohl der Betreiber der Streaming-Plattform als auch dessen technischer Dienstleister gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz für die begangene Urheberrechtsverletzung.

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21. Dezember 2015

Urheberrechtlicher Eingriff durch Übernahme eines Exklusivinterviews

Pressesprecher gibt einer Journalistin ein Interview
Pressemitteilung Nr. 206/2015 zum Urteil des BGH vom 17.12.2015, Az.: I ZR 69/14

Übernimmt ein Fernsehunternehmen Ausschnitte eines Interviews, das ein konkurrierender Sender exklusiv geführt hat, und strahlt diese aus, so greift es in das dem Sendeunternehmen zustehende Leistungsschutzrecht ein. Der Eingriff ist jedoch nicht widerrechtlich, wenn sich das Unternehmen auf das Zitatrecht aus § 51 UrhG berufen kann. Dafür ist ausreichend, dass der Zitierende das Interview als Grundlage für selbständige Erörterungen verwendet. Das Zitatrecht kann jedoch ausscheiden, wenn der Zitierende lediglich die Schlüsselszenen des Interviews ausstrahlt.

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29. Oktober 2015

Zur Durchführung eines Schiedsstellenverfahrens als Prozessvoraussetzung

Richterhammer symbolisiert die Justiz
Beschluss des BGH vom 27.08.2015, Az.: I ZR 148/14

Bei Streitfällen nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UrhWG, an denen eine Verwertungsgesellschaft beteiligt ist und die die Vergütungspflicht nach § 54 oder § 54c UrhG betreffen, ist die Durchführung eines Schiedsstellenverfahrens nach § 16 Abs. 1 UrhWG auch dann Prozessvoraussetzung, wenn die Anwendbarkeit und die Angemessenheit des Tarifs nicht bestritten sind.

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24. Juni 2013

Internet-Videorecorder II

Urteil des BGH vom 11.04.2013, Az.: I ZR 152/11 Die Frage der (gegenseitigen) Verpflichtung eines Kabelunternehmens und eines Sendeunternehmens aus § 87 Abs. 5 UrhG zum Abschluss eines Vertrages über die Kabelweitersendung ist in entsprechender Anwendung von § 14 Abs. 1 Nr. 2, § 16 Abs. 1 UrhWG auch dann zunächst von der Schiedsstelle zu beantworten, wenn sie nicht im Wege der Klage, sondern in einem Klageverfahren im Wege des Zwangslizenzeinwands aufgeworfen wird. Das Gericht hat den Rechtsstreit beim Vorliegen der Voraussetzungen des Zwangslizenzeinwands in entsprechender Anwendung des § 16 Abs. 2 Satz 2 UrhWG auszusetzen, um den Parteien die Anrufung der Schiedsstelle zu ermöglichen.
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15. Juli 2010

Keine Beteiligung an Geräte- und Leerträgervergütung für Sendeunternehmen

Beschluss des BGH vom 24.06.2010, Az.: III ZR 140/09

Die Umsetzung der Informationsgesellschaftsrichtlinie durch die Bundesrepublik ist laut BGH richtlinienkonform. Sendeunternehmen sind damit zulässig von dem Vergütungsaufkommen der Geräte- und Leerträgervergütung ausgeschlossen. An Eigenproduktionen werden Sendeunternehmen bereits ausreichend als Tonträger- oder Filmhersteller beteiligt, ein weiterer Beteiligungsanspruch für die Weitersendung und öffentlichen Wiedergabe am Vergütungsaufkommen aller Werke ginge indes erheblich zu Lasten anderer Künstler.
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