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12. Juni 2018

Hewlett Packard kann „HP” als eingetragene Marke behalten

Kopierstation wirft Blätter aus
Pressemitteilung Nr. 55/18 des EuG zu den Urteilen vom 24.04.2018, Az.: T-207/17, T-208/17

Seit 1996 bzw. 2009 ist das Wortzeichen „HP“ sowie das dazugehörige Bildzeichen als Unionsmarke eingetragen. 2015 beantragte die polnische Gesellschaft Senetic beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), die Wort-/Bildmarke für nichtig zu erklären, da sie rein beschreibend und zudem nicht unterscheidungskräftig sei. Das Amt jedoch wies den Antrag zurück, woraufhin Senetic vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) Klage einreichte. Doch auch das EuG folgte der Auffassung des EUIPO und bestätigte die Eintragung des Wort-/Bildzeichens „HP“. Einerseits sei schon grundsätzlich nicht ersichtlich, weshalb eine Marke, die nur aus ein oder zwei Buchstaben besteht, generell rein beschreibend sein soll. Außerdem hätte das polnische Unternehmen nicht nachgewiesen, dass Senetic oder sonstige Dritte ebenfalls Waren unter einem identischen oder ähnlichen Logo vermarkten oder zum Zeitpunkt der Eintragung bereits vermarktet hätten.

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