Vertrieb apothekenpflichtiger Produkte über Handelsplattform rechtswidrig
Die Veräußerung apothekenpflichtiger Produkte über eine Handelsplattform (hier: Amazon) verletzt datenschutzrechtliche Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Bei der Bestellung solcher Medikamente fallen personenbezogene Daten an, die Hinweise auf Krankheiten oder Gesundheitszustände des Kunden geben könnten. Dabei handelt es sich gem. § 3 Abs. 9 BDSG um besondere Arten personenbezogener Daten. Diese dürfen nur mit vorheriger, ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen oder von Personen verarbeitet werden, die der ärztlichen oder sonstigen Geheimhaltung unterliegen. Diese Voraussetzungen sind beim Vertrieb über eine Handelsplattform nicht gegeben.