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31. Oktober 2014

SEO-Vertrag kann Dienstvertrag sein, wenn er Teil eines gemischten EDV-Vertrages ist

Beschluss des OLG Köln vom 16.01.2014, Az.: 19 U 149/13

Ein Online-Marketing-Vertrag, der neben der Suchmaschinenoptimierung auch Beratung, Affiliate-Marketing, Listung bei Preissuchmaschinen und Webcontrolling beinhaltet, ist ein typengemischter Vertrag, auf den das Dienstvertragsrecht anzuwenden ist. SEO-Verträge sind zwar generell Werkverträge, da sie Programmierungsarbeiten voraussetzen und insofern ein Erfolg geschuldet wird. Bildet die Suchmaschinenoptimierung jedoch nicht den Schwerpunkt des Vertrages, liegt insgesamt ein Dienstvertrag vor, nach welchem nur die Erbringung der vereinbarten Leistungen geschuldet wird, nicht jedoch ein Erfolg.

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