Werbung eines Preisvergleichsdienstes mit mehr als den tatsächlich buchbaren Hotels ist irreführend
Schaltet der Anbieter eines Preisvergleichsdienstes für Hotelübernachtungen eine Anzeige bei einer Suchmaschine, durch die interessierte Kunden auf seine Internetseite gelangen können und beinhaltet diese Anzeige eine konkrete Anzahl verfügbarer Hotels am jeweils gesuchten Ort, so ist diese geschäftliche Handlung irreführend, wenn nach der Weiterleitung auf die Website des Vergleichsdienstes tatsächlich weniger für einen bestimmten Ort registrierte Hotels verfügbar sind.