Inhalte mit dem Schlagwort „SEPA-Überweisung“

31. März 2021 Top-Urteil

Erhebung von Zusatzgebühren für die Zahlung mittels Sofortüberweisung oder PayPal zulässig

Zahlungsmittel_Kreditkarte_Tastatur
Pressemitteilung Nr. 67/2021 zum Urteil des BGH vom 25.03.2021, Az.: I ZR 203/19

Unternehmen dürfen von ihren Kunden für die Zahlungsfunktionen PayPal und Sofortüberweisung ein zusätzliches Entgelt verlangen, sofern die Gebühr allein für die Nutzung dieser Zahlungsmittel erhoben wird. Bei der Wahl der Zahlungsmittel PayPal und Sofortüberweisung kommt es zwar zu einer SEPA-Lastschrift oder einer SEPA-Überweisung im Sinne von § 270a BGB. Das erhobene Zusatzentgelt wird jedoch nicht für die Nutzung dieser Zahlungsmöglichkeiten durch den Kunden verlangt, sondern für die Einschaltung des Zahlungsdienstleisters PayPal beziehungsweise eines Zahlungsauslösedienstes, die neben der Veranlassung der Zahlung noch weitere Dienstleistungen erbringen. Deshalb liegt in der Erhebung der Zusatzgebühr kein Verstoß gegen das Verbot der Vereinbarung eines Entgelts für die Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Zahlungskarte nach § 270a BGB.

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02. März 2020

Gebühren bei Online-Zahlung mit PayPal oder Sofortüberweisung

Gerät für die Überweisung mit einer EC-Karteeiner
Urteil des OLG München vom 10.10.2019, Az.: 29 U 4666/18

In dem Streit, ob ein Fernbusunternehmen von seinen Kunden Gebühren verlangen darf, wenn diese mit PayPal oder Sofortüberweisung bezahlen, hat das OLG München zugunsten des Busunternehmens entschieden. Weder PayPal noch die Sofortüberweisung seien vom streitgegenständlichen § 270a BGB erfasst, da bei beiden Bezahlmöglichkeiten keine direkte SEPA-Überweisung vom Verbraucher an das Busunternehmen erfolge. § 270a BGB regelt, dass bei bestimmten Bezahlmöglichkeiten keine Gebühr erhoben werden darf. Das OLG München hat jedoch die Revision zum BGH zugelassen.

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