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26. Februar 2009

Sex and the City – keine Ausstrahlung vor 20:00 Uhr

Urteil des VG Berlin vom 28.01.2009, Az.: VG 27 A 61.07 Mit der Ausstrahlung einer Folge der Serie „Sex and the City“ vor 20.00 Uhr hat ProSieben gegen jugendschutzrechtliche Vorschriften verstoßen, da diese geeignet gewesen sei, die Entwicklung von Kindern unter 12 Jahren im Sinne des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) zu beeinträchtigen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage des Fernsehsenders gegen einen Beanstandungsbescheid der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) abgewiesen.
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