Internetseite darf nicht über vermeintliche Sexpraktiken eines der Vergewaltigung beschuldigten Moderators berichten
Urteil des LG Köln vom 14.07.2010, Az.: 28 O 403/10 Ein Moderator, der wegen des Verdachts der Vergewaltigung festgenommen und über dessen Fall umfangreich in den Medien berichtet wurde, braucht es nach Ansicht des Landgerichts Köln nicht zu dulden, dass Aussagen über seinerseits vermeintlich bevorzugte Sexualpraktiken verbreitet werden, egal ob diese Behauptungen zutreffen oder nicht.
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