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13. September 2016 Top-Urteil

Eigengebote auf eBay erhöhen Kaufpreis nicht – PKW für 1,50 EUR

eBay Drei Zwei Eins, meins
Urteil des BGH vom 24.08.2016, Az.: VIII ZR 100/15

Wer auf eBay durch Eigengebote („Shill Bidding“) den Kaufpreis für eigens angebotene Produkte künstlich nach oben treibt, führt keinen Vertragsschluss zu dem manipulierten Preis herbei. Denn wer selbst Gebote abgibt, trägt keinem „anderen“ den Vertragsschluss an. Wenn neben dem Eigenbieter nur ein einziger tatsächlicher Bieter an der Auktion beteiligt ist, kann das zur Folge haben, dass ein PKW im Wert von rund 16.000 € für 1,50 € verkauft wird. Das ist auch nicht sittenwidrig, weil darin gerade der Reiz einer Internetauktion liegt.

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