eBay darf fristlos Konten sperren!
Urteil des Brandenburgischen OLG vom 17.06.2009, Az.: Kart W 11/09
Das Brandenburgische Oberlandesgericht entschied jüngst, dass eBay dazu berechtigt ist, kurzfristig Konten von Händlern zu sperren und fristlos aufzukündigen, wenn diese wiederholt und schwerwiegend gegen die eBay-Grundsätze verstoßen. Ein solcher Verstoß liegt z. B. darin, dass ein Shopbetreiber mit einem zweiten Mitgliedskonto auf eigene Artikel mitbietet, um so den Preis in die Höhe zu treiben. Auch stellte das Gericht fest, dass es dabei unerheblich ist, ob der Shopbetreiber selbst die Verstöße begeht oder einer seiner Mitarbeiter dies in dessen Unkenntnis tut.
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