Inhalte mit dem Schlagwort „Sicherheitsmerkmale“

25. November 2021

EC-Karte gestohlen – haftet die Bank für abgebuchte Beträge?

Geldabhebung am Bankautomaten
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 30.09.2021, Az.: 6 U 68/20

Um Geld abzuheben, ist neben der EC-Karte die geheime PIN nötig. Wird mit einer gestohlenen EC-Karte Geld abgebucht, so kann die Bank die Erstattung verweigern, indem sie einen Anscheinsbeweis erbringt, dass der Kunde mit der PIN grob fahrlässig umging. Neben dem Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung von Originalkarte und PIN müssen unterstützende Beweismittel erbracht werden. Dass die Debitkarte praktisch unüberwindbare Sicherheitsmerkmale besitzt und aus der Karte die PIN nicht herausgelesen werden kann, ist ein unterstützendes Beweismittel. Damit ist der Anscheinsbeweis erbracht. Die Bank muss dann das mit der gestohlenen Karte abgehobene Geld nicht erstatten.

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25. November 2019

Umpacken importierter Arzneimittel widerrechtlich

AdobeStTabletten in Verpackung vor Wasserglas
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Köln vom 11.10.2019, Az.: 6 U 142/19

Ein Medikamenten-Importeur packte, nachdem er pflichtmäßig einen deutschen Beipackzettel beigelegt hatte, die importierten Medikamente in neue Verpackungen mit neuen Sicherheitsmerkmalen um. Die Inhaberin der Markenrechte an dem Medikament untersagte dies, da sie auch die Rechte an der Originalverpackung hält. Das Gericht bestätigte, dass das Umpacken gegen die Markenrechte der Klägerin verstößt und stellte auch fest, dass ein derartiges Umpacken nicht von der EU-Fälschungsschutzrichtlinie gefordert wird.

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