Kontrolle bei Angebotsbeschränkung auf B2B
Ein Angebot über einen Onlineshop kann grundsätzlich ausschließlich auf Unternehmer beschränkt und die AGB danach ausgerichtet werden. Die Verwendung von Klauseln, die zum Nachteil eines Verbrauchers gereichen, ist jedoch insoweit unzulässig, als auch Verbraucher in nicht unerheblichem Umfang das Angebot wahrnehmen können. Der Anbieter ist somit dazu verpflichtet zum einen eindeutig darauf hinzuweisen, dass sein Angebot ausschließlich gegenüber Unternehmern gilt, und zum anderen geeignete Kontrollmaßnahmen zu ergreifen, um die Unternehmereigenschaft des Kunden zu prüfen.