Inhalte mit dem Schlagwort „siebentägige Speicherung von IP-Adressen“

05. März 2014

Speicherung von IP-Adressen für sieben Tage ohne Anlass zulässig

Urteil des OLG Frankfurt vom 28.08.2013, Az.: 13 U 105/07

Die anlasslose, auf sieben Tage begrenzte Speicherung von IP-Adressen ist zulässig, soweit die IP-Adressen für die Erkennung und Beseitigung von Störungen und Fehlern der TK-Anlagen benötigt werden, deren Fehlermeldung erst nach einigen Tagen eingehen. Die bloße Speicherung der IP-Adressen stellt dabei noch keinen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Nutzer dar.

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