Speicherung von IP-Adressen für sieben Tage ohne Anlass zulässig
Die anlasslose, auf sieben Tage begrenzte Speicherung von IP-Adressen ist zulässig, soweit die IP-Adressen für die Erkennung und Beseitigung von Störungen und Fehlern der TK-Anlagen benötigt werden, deren Fehlermeldung erst nach einigen Tagen eingehen. Die bloße Speicherung der IP-Adressen stellt dabei noch keinen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Nutzer dar.