Das Singleleben ist für Männer (zu Recht) teurer als für Frauen!
Urteil des AG Gießen vom 26.05.2011, Az.: 47 C 12/11 Der Vertrag eines "Single-Portals", bei dem Männer für eine „Premium-Mitgliedschaft“ eine Vergütung zahlen müssen, wohingegen diese für Frauen kostenlos ist, ist nicht gem. § 134 BGB aufgrund eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz unwirksam. Es liegt zwar eine unmittelbare Ungleichbehandlung vor, allerdings ist diese durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt. Durch den kostenfreien Zugang zur Premium-Mitgliedschaft werden Frauen dazu gebracht, sich bei einem "Single-Portal" anzumelden.
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