Inhalte mit dem Schlagwort „Slogan“

08. September 2009

„Bollywood macht glücklich!“ nicht schutzfähig

Beschluss des BPatG vom 15.06.2009, Az.: 27 W (pat) 36/09

"Bollywood macht glücklich!" wird die Markeneintragung verwehrt, da es sich hierbei nur um eine sloganartige Wortfolge handele, die als Werbeaussage allgemeiner Art aufgefasst wird und lediglich leichte Assoziationen mit der indischen Filmproduktion in Mumbay herstellt. Dies allein - auch zusammen mit der nicht besonders ausgefallenen grafischen Gestaltung des Schriftzugs - begründet keine ausreichende Unterscheidungskraft. Vielmehr müsste eine Wortfolge mehr als nur beschreibende Angaben oder Anpreisungen von Werbeaussagen allgemeiner Art enthalten, um als Marke geschützt werden zu können.
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27. August 2009

Keiner bringt mehr Menschen in die eigenen 4 Wände – Schwäbisch Hall

Beschluss des BPatG vom 14.07.2009, Az.: 33 W (pat) 121/07

Die Wortfolge " Keiner bringt mehr Menschen in die eigenen 4 Wände - Schwäbisch Hall" ist als Wortmarke eintragungsfähig. Der erste Bestandteil des Slogans lässt beim Verkehrteilnehmer den Gedanken aufkommen, dass die Bausparkasse sich als Marktführer bezeichnet. Um in der Wortfolge Merkmalsbezeichnungen zu finden, müssten nicht nur Gedankenschritte, sondern auch Spekulationen getätigt werden. Eine benötigte Beschreibung der Dienstleistung innerhalb des Slogan entfällt daher. Die Angabe Schwäbisch Hall wird als Hinweis auf einen bestimmten Anbieter und nicht als geographische Angabe verstanden.
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09. Juni 2009

„Neue Wege mit…“ – Wenn einer Marke jede Unterscheidungskraft fehlt

Beschluss des BPatG vom 05.05.2009, Az.: 33 W (pat) 94/07

Bei einfachen Slogans in Form angepriesener Werbeaussagen fehlt es oftmals an der nötigen Schärfe. Bei Mehrwortzeichen oder Begriffskombinationen ist darauf zu achten, dass der Sinngehalt über einen allgemeinen umschreibenden Charakter hinausgeht. Ansonsten fehlt ihm wie im vorliegenden Falle "Neue Wege mit Energie" jegliche Unterscheidungskraft; der Slogan ist somit vom Markenschutz ausgeschlossen.

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02. Juni 2009

„Welcome to man´s paradise“

Beschluss des BPatG vom 01.10.2008, Az.: 29 W (pat) 70/06

Die Wortfolge "Welcome to man´s paradise" wird in den meisten Fällen als sloganartiger Hinweis verstanden, aber nicht als betriebliches Unterscheidungsmittel. Nur für Waren, die ihrer Art nach unabhängig von thematischen Inhalten sind, kann die Wortfolge eingetragen werden.

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18. Mai 2009

Hinweis auf Internet-Adresse nur mit Unterscheidungskraft

Beschluss des BPatG vom 29.01.2009, Az.: 30 W (pat) 166/05

Ist einem Slogan nur eine pauschal anpreisende Werbeaussage zu entnehmen, mangelt es ihm auch bei mehreren Verständnisvarianten an Unterscheidungskraft. Wird der Slogan mit einer Internet-Adresse kombiniert, so versteht der Verbraucher ihn naheliegend und unmissverständlich als Hinweis auf die Internet-Adresse.

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29. April 2009

Kein Schutz für beschreibende Wortfolgen

Beschluss des BPatG vom 31.03.2009, Az.: 33 W (pat) 21/07

Wortfolgen fehlt es an Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, wenn der werbend beschreibende Gehalt des Slogans im Vordergrund steht. Die drei Teile des recht langen Zeichens sind zwar formal ähnlich gebildet, werden im Verbund verwendet, stehen aber teilweise inhaltlich beziehungslos nebeneinander. Die Gesamtaussage der Wortfolge mit geringem Interpretationsspielraum begründet keine schutzwürdige Mehrdeutigkeit.

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