Inhalte mit dem Schlagwort „Social Media Plattform“

02. November 2023 Top-Urteil

Löschung von mehrdeutigen Social-Media-Posts

Laptop, auf dem getippt wird; Interaktionskästchen von Social Media (Likes, Kommentare etc.) sind zu sehen
Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 22.08.2023, Az.: 11 O 6693/21

Bei der Frage der Rechtmäßigkeit der Löschung eines Nutzer-Beitrags auf einer Social-Media-Plattform durch den Betreiber wegen eines Verstoßes gegen Gemeinschaftsstandards, da der Beitrag Hassrede enthalten haben soll, kommt es bei mehrdeutigen Posts auf die für den Nutzer günstigere Auslegung an. Ein Anspruch auf Berichtigung der von der Social-Media-Plattform gespeicherten Daten über die Löschung bzw. Sperrung eines Accounts gemäß Art. 16 DSGVO besteht nicht, weil es sich dabei nicht um unrichtige personenbezogene Daten in diesem Sinne handelt.

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05. November 2021

Social-Media-Seite gesperrt: Politische Partei hat keinen Anspruch auf Freigabe

Person hält Handy in der Hand mit gesperrter Person
Beschluss des OLG Zweibrücken vom 15.09.2021, Az.: 4 U 171/20

Eine politische Partei wollte erreichen, dass ihr Social-Media-Auftritt bis zur Bundestagswahl wieder freigeschaltet wird. Der Antrag auf Freigabe der gesperrten Seite wurde vom Oberlandesgericht jedoch abgelehnt: Die Partei steht in keiner vertraglichen Beziehung mit der Plattform. Eine Vertragsbeziehung besteht lediglich mit der Person, die das Nutzerkonto eingerichtet hat. Diese kann den Anspruch auf Freigabe geltend machen. Auch ist die Vertragsbeziehung nicht auf die politische Partei als Klägerin übergegangen. Der Partei fehle insoweit der Verfügungsanspruch.

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23. Oktober 2020

Social-Media-Plattformen dürfen in ihren AGB Hassrede verbieten

AGB Würfel
Beschluss des OLG Hamm vom 15.09.2020, Az.: 29 U 6/20

Bestimmungen in AGB, welche das Teilen von sogenannten Hassnachrichten verbieten, sind weder als überraschend im Sinne des § 305c Abs. 1 BGB zu beurteilen noch stellen sie eine unangemessene Benachteiligung der Nutzer im Sinne des § 307 BGB dar. Nutzer deren Beiträge aufgrund einer solchen Bestimmung gelöscht werden, können sich auch nicht auf eine Verletzung ihres Grundrechts auf Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG berufen. Im Verhältnis zwischen Plattformbetreiber und Nutzer gelten die Grundrechte allenfalls mittelbar, wobei hier eine Abwägung zwischen den betroffenen Grundrechten der Betreiber und der Nutzer erfolgt. Danach können unternehmerische Entscheidungen der Betreiber der Plattform Eingriffe in die Meinungsfreiheit rechtfertigen, sofern dafür sachliche Gründe bestehen.

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