Inhalte mit dem Schlagwort „social media“

22. Dezember 2020 Top-Urteil

Sperrung von Nutzerkonten wegen Verwendung eines Pseudonyms?

Eine Ausstellung von Gesichtern
Urteil des OLG München vom 08.12.2020, Az. 18 U 2822/19 Pre

Das OLG München hat entschieden, dass Nutzerkonten auf Facebook gesperrt werden dürfen, sofern nicht der richtige Name verwendet wird. Begründet wurde diese Entscheidung dahingehend, dass Nutzer, die ein Pseudonym verwenden, eher dazu geneigt sind, ein rechtswidriges Verhalten zu begehen. Die Hemmschwelle lege deutlich geringer bei Verwendung des tatsächlichen Namens. Zudem sei es erforderlich, andere Nutzer präventiv vor unangemessenen Aussagen zu schützen.

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18. September 2020

Bewertung gegen Gewinnspielteilnahme: Wettbewerbswidrig!

Sprechblase mit dem Slogan "Enter to Win!"
Urteil des OLG Frankfurt vom 20.08.2020, Az.: 6 U 270/19

Die Abgabe einer Bewertung als Möglichkeit zur Teilnahme an einem Gewinnspiel stellt eine wettbewerbswidrige Handlung dar. Die Verknüpfung mit dem Gewinnspiel, seien die abgegebenen Bewertungen nicht objektiv und es würde zu Unrecht ein Schein der Objektivität erzeugt. Das durch die guten Bewertungen vermittelte positive Bild sei auch geeignet, weitere Verbraucher dazu veranzulassen, sich mit dem Angebot auseinanderzusetzen und beeinflusse mithin eine „geschäftliche Entscheidung“ im Sinne des § 5 Abs. 1 UWG dar, so das Gericht.

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24. Juni 2020

BGH: Facebooks erweiterte Datensammlung stellt kartellrechtlich relevante Ausbeutung der Nutzer dar

Nutzungsbedingungen hinter zerissenem Papier
Beschluss des BGH vom 23.06.2020, Az.: KVR 69/19

Der Bundesgerichtshof hat vorerst eine Maßnahme des Bundeskartellamts bestätigt, die Facebook Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorwirft. Konkreter Streitpunkt sind die Nutzungsbedingungen: Jeder Facebook-Nutzer muss in eine äußerst umfangreiche Datenerhebung und -verarbeitung durch Facebook einwilligen. Dabei entstammen die Daten auch anderen von Facebook betriebenen Diensten, wie Instagram oder WhatsApp und sogar der Internetnutzung unabhängig eines Facebook-Logins. Die Richter aus Karlsruhe fordern, dass die Nutzer verschiedene Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich des Umfangs der Datenerhebung bekämen. Dies sei durch die marktbeherrschende Stellung Facebooks zu rechtfertigen. Der Wettbewerb im Bereich Social-Media-Plattformen sei durch dessen überwältigende Marktmacht außer Kraft gesetzt, sodass keine weniger datenintensiven Konkurrenz-Plattformen ernsthafte Optionen darstellen könnten.

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18. Dezember 2019 Top-Urteil

Auskunftsansprüche gegen Instagram bei „Fake-Profil“

Symbol von Instagram
Beschluss des LG Frankfurt a. M. vom 18.02.2019, Az.: 2-03 O 174/18

Weil im Rahmen eines „Fake-Profils“ bei Instagram Bilder von ihr mit beleidigenden und herabwürdigenden Unterschriften hochgeladen wurden, verlangte eine Frau Auskunft über die Nutzerdaten des Profils. Das Landgericht Frankfurt am Main hat einen Auskunftsanspruch nach § 14 Abs. 3 TMG bejaht, da die entsprechenden Bildunterschriften eindeutig unter die in § 1 Abs. 3 NetzDG geschützten Rechte fallen, auf welchen in § 14 Abs. 3 TMG verwiesen wird.

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08. Juli 2019

Facebook muss ursprünglich als „Hassrede“ gelöschten Post wieder einstellen

Facebook Logo
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Oldenburg vom 01.07.2019, Az.: 13 W 16/19

Facebook wurde im Eilverfahren verpflichtet, einen zunächst als „Hassrede“ eingestuften und gelöschten Post wieder auf der Plattform einzustellen. In dem Post hatte ein Facebook-Nutzer ein Mitglied des Zentralrats der Muslime kritisiert und diesen als „feige“ bezeichnet. Nach Ansicht des OLG Oldenburg ist die Bewertung einer Handlung als „feige“ jedoch nicht als rechtswidrig einzustufen, sondern als eine zulässige Meinungsäußerung. Facebook müsse im Einzelfall zwischen dem Persönlichkeitsrecht einer Person und dem Schutz der Meinungsfreiheit abwägen. Im vorliegenden Fall sei die Grenze zur „Hassrede“ noch nicht überschritten.

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27. Mai 2019

Entgeltliche Werbung muss hinreichend gekennzeichnet sein

Influencer Marketing auf Wand mit Mann davor
Urteil des LG Hamburg vom 21.12.2018, Az.: 315 O 257/17

Um unlautere Werbung zu vermeiden, ist es wichtig, dass Werbung sichtbar gekennzeichnet ist. Gerade im Influencer-Marketing ist eine bloße Ausstattung eines Beitrags mit einem Hashtag, beispielsweise „Sponsored Content“, nicht ausreichend. Vielmehr muss ein deutlicher Hinweis auf die verwendete Werbung zu erkennen sein. Dadurch wird das Gebot eingehalten, den redaktionellen Teil strikt von dem werbenden Teil zu trennen. Dies soll vor allem verhindern, dass potentielle Käufer zu einem Kauf eines Produkts veranlasst werden, welchen sie ansonsten nicht getätigt hätten.

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08. April 2014

Keine unmittelbare Haftung des Betreibers einer Kommunikationsplattform für fremde Inhalte auf seiner Webseite

Beschluss des OLG Stuttgart vom 22.10.2013, Az.: 4 W 78/13

Der Betreiber einer Kommunikationsplattform, auf welcher Mitglieder Blog-Beiträge veröffentlichen, haftet nicht als Täter für urheberrechtsverletzende oder andere absolute Rechte verletzende Inhalte, wenn er lediglich die technische Infrastruktur und den Speicherplatz für einen Blog zur Verfügung stellt und keine redaktionelle Kontrolle durchführt, weil er sich diese Inhalte regelmäßig nicht zu eigen macht.

Auch eine Haftung als Störer kommt in einem solchen Fall nicht unmittelbar in Betracht. Den Betreiber eines Blogs trifft vielmehr eine Prüfungspflicht erst dann, wenn er Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt. Er wird erst dann zum Störer, wenn er trotz Kenntniserlangung den rechtsverletzenden Inhalt nicht löscht bzw. sperrt.

Haftet der Betreiber einer solchen Kommunikationsplattform demnach weder als Täter noch als Störer kann er sich gegen eine gegen ihn gerichtete Abmahnung mit einer negativen Feststellungsklage unmittelbar zur Wehr setzen.

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