Verkauf von Gebrauchtsoftware nicht grundsätzlich unzulässig
Bereits vergangenes Jahr entschied der EuGH, dass gebrauchte Download-Software unter gewissen Voraussetzungen weiterverkauft werden kann. Nun fällten die Karlsruher Richter ein Urteil im vorausgegangenen Streit zwischen einem Softwareproduzenten und einem Händler gebrauchter Softwarelizenzen: Ist eine weitere Verwendung durch den einstigen Nutzer ausgeschlossen und wurde der Kaufpreis bereits vollständig entrichtet, bedarf es keiner Zustimmung des Rechteinhabers, wenn der neue Erwerber der Programmlizenz die Software herunterlädt und sie bestimmungsgemäß nutzt.