Inhalte mit dem Schlagwort „Sozialadäquanzklausel“

24. April 2014

Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Hyperlinks

URL mit https://
Urteil des OLG Stuttgart vom 24.04.2006, Az.: 1 Ss 449/05

Wer Hyperlinks zu Internetseiten setzt, auf denen Propagandamaterial verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzungen oder exzessiven Gewaltschilderungen veröffentlicht sind, kann dafür strafrechtlich verantwortlich gemacht werden. In Ausnahmefällen und unter Würdigung des Gesamtzusammenhangs, in dem ein solcher Hyperlink gesetzt wurde, ist allerdings eine Straflosigkeit nach der Sozialadäquanzklausel möglich.

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