Inhalte mit dem Schlagwort „Spam-Mail“

14. Juni 2022

Zweizeilige E-Mail Werbungen gelten bereits als rechtswidriger Spam

Eine E-Mail-Werbung vor einem weißen Hintergrund
Urteil des KG Berlin vom 15.09.2021, Az.: 5 U 35/20

Die Frage, ob ein kurzer Footer am Ende einer ansonsten rechtmäßigen E-Mail unzulässig ist, bejahte das Gericht. Grund für diese Entscheidung war der zweizeilige Zusatz zu einer sonst sachgemäßen E-Mail mit dem Inhalt: "XXXXX. Organisiert, denkt mit, erledigt. Nutzen Sie www.XXXXX.de". Das Gericht lies diesen Zusatz bereits ausreichen, um die komplette E-Mail als tatbestandliche Werbung einzuordnen. Handelt es sich um eine werbliche E-Mail, darf diese jedoch nur bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers versendet werden, um nicht als abmahnbarer, rechtswidriger Spam zu gelten.

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14. September 2016

Spam-Mails rechtfertigen nicht zur Beschlagnahme von Computer und Router

Rotes Stop-Schild, No Spam
Beschluss des OLG Karlsruhe vom 23.08.2016, Az.: 11 W 79/16

Eine richterliche Anordnung zur Wohnungsdurchsuchung, um Computer und Router zu beschlagnahmen, ist unverhältnismäßig, wenn damit das Versenden von Spam-Mails an ein Polizeirevier unterbunden werden soll. Denn neben technischen Maßnahmen hätten auch mildere Mittel, wie das Verschieben der Spam-Mails in einen gesonderten Ordner, zur Zielerreichung beigetragen. Der massive Grundrechtseingriff (Art. 13 GG) hätte damit vermieden werden können.

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11. Juni 2015

Zur Zulässigkeit von Werbenachrichten bei Anwendung des Single-Opt-In-Verfahrens

Spam-Nachrichten, die gekennzeichnet in Form von Briefen durch einen Laptop beim Adressaten landen
Beschluss des AG Hamburg vom 05.05.2014, Az.: 5 C 78/12

Werden Werbenachrichten an den Nutzer einer Online-Partnervermittlung gesendet, so kann dies nur zulässig sein, wenn eine entsprechende Einwilligung vorliegt. Erfolgt im Rahmen solch einer Plattform allerdings die Erstellung eines Basis-Profils lediglich anhand der Angabe einer Email-Adresse, der Vergabe eines Passwortes sowie eines ca. 20 Minuten umfassenden Persönlichkeitstests, so ist diese Vorgehensweise nicht geeignet, rechtsmissbräuchliche Anmeldungen von Dritten zu unterbinden. Deshalb muss in solch einem Fall zusätzlich durch eine geeignete Maßnahme - wie durch das sog. Double-Opt-In-Verfahren- sichergestellt werden, dass eine ausdrückliche Einwilligung in Form einer aktiven Bestätigung tatsächlich vorliegt.

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