Inhalte mit dem Schlagwort „Speicherkarte“

17. Februar 2017

Mobilfunkgeräte von Vergütungspflicht nach § 54 I UrhG a.F. umfasst

schwarzes Handy mit geöffnetem Musikplayer und Kopfhörern
Urteil des BGH vom 21.07.2016, Az.: I ZR 255/14

a) In den Jahren 2004 bis 2007 in Verkehr gebrachte Mobiltelefone, die über einen eingebauten Speicher verfügten oder in die ein Speicher eingebaut werden konnte, und zum Einbau in Mobiltelefone bestimmte Speicherkarten zählen zu den nach § 54 Abs. 1 UrhG (in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung vom 25. Juli 1994) vergütungspflichtigen Geräten oder Tonträgern, wenn die eingebauten oder einbaubaren Speicher über eine Mindestspeicherkapazität von 5 MB verfügten und auf die Eignung dieser Geräte oder Tonträger zum Speichern und Abspielen von Musikwerken beispielsweise in der Werbung, in Bedienungsanleitungen, Testberichten oder Presseveröffentlichungen hingewiesen wurde.

b) Für solche Mobiltelefone ist nach § 54d Abs. 1 UrhG in Verbindung mit der Anlage zu dieser Bestimmung (jeweils in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung vom 25. Juli 1994) folgende Vergütung geschuldet: für Mobiltelefone, die über einen eingebauten Speicher, aber über keine eigene Tonaufzeichnungsmöglichkeit verfügen, die in Ziffer I 5 der Anlage vorgesehene Tonträgervergütung von 0,0614 €; für Mobiltelefone, die über eine eigene Tonaufzeichnungsmöglichkeit verfügen, eine Vergütung für Tonaufzeichnungsgeräte, die für Mobiltelefone, in die ein Speicher eingebaut werden konnte, nach Ziffer I 1 der Anlage 1,28 € und für Mobiltelefone, die über einen eingebauten Speicher verfügten nach Ziffer I 2 der Anlage 2,56 € beträgt. Für derartige Speicherkarten ist die in Ziffer I 5 der Anlage vorgesehene Tonträgervergütung von 0,0614 € geschuldet.

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24. Juni 2014

Urheberrechtsvergütungen für Speicherkarten

Urteil des EuGH vom 18.06.2014, Az.: C-463/12

Bei Speicherkarten, die beispielsweise zusammen mit Tablets oder Smartphones geliefert werden, kann der Preis um eine Pauschalvergütung für zulässige Privatkopien urheberrechtlich geschützter Werke erhöht werden, da die Copyright-Richtlinie eine Vergütungspauschale erlaubt, wenn es dabei um einen gerechten Ausgleich der Interessen von Rechteinhabern und Nutzern geht. Ausgeschlossen wäre eine solche Vergütung nur, wenn es keine nationale Gesetzgebung mit einer vergleichbaren Urheberabgabe gäbe.

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23. August 2013

Schutzmaßnahmen von Videospiel-Konsolen

Beschluss des BGH vom 06.02.2013, Az.: I ZR 124/11 Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. Nr. L 167 vom 22. Juni 2001, S. 10) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Steht Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29/EG der Anwendung einer Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 2001/29/EG ins nationale Recht umsetzenden Vorschrift (hier § 95a Abs. 3 UrhG) entgegen, wenn die in Rede stehende technische Maßnahme zugleich nicht nur Werke oder sonstige Schutzgegenstände, sondern auch Computerprogramme schützt?
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13. Februar 2013

BGH legt EuGH Frage zum Schutz von Schutzmaßnahmen für Videospiele vor

Pressemitteilung Nr. 25/2013 des BGH zum Beschluss vom 06.02.2013, Az.: I ZR 124/11 Der BGH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, wie weitreichend Schutzmaßnahmen von Videospielen geschützt werden und von welcher Norm dieser Schutz erfasst wird. Fraglich ist, ob Videospiele, die sowohl Computerprogramme als auch Sprach-, Musik-, Lichtbild- und Filmwerke enthalten, in den Schutzbereich der speziell für Computerprogramme entwickelten oder der allgemein für Werke geltenden Bestimmungen fallen.
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