Inhalte mit dem Schlagwort „Speicherung“
Anbringen eines GPS-Senders an ein fremdes Kraftfahrzeug ist strafbar!
Beschluss des LG Lüneburg, Az.: 26 Qs 45/11
Mit Hilfe der (personenbezogenen) GPS-Daten kann ein vollständiges Bewegungsprofil des Betroffenen erstellt werden. Dies ist nur mit dessen Einwilligung oder bei Eingreifen einer Rechtsvorschrift erlaubt.Speicherung von IP-Adressen verfassungsgemäß
Keinen Anspruch auf Speicherung von Verkehrsdaten „auf Zuruf“
Beschluss des OLG Hamm vom 02.11.2010, Az.: I-4 W 119/10
Ein Antrag auf Sicherung von Verkehrsdaten, der darauf gerichtet ist, dass Verkehrsdaten bereits im Voraus mit Blick auf erst zukünftige, erwartete Rechtsverletzungen an Tonaufnahmen gesichert werden sollen, um so Löschungen prophylaktisch zu verhindern, ist unbegründet. Eine solche Art von Vorratsspeicherung ist vom Gesetz nicht vorgesehen. Dies gilt auch dann, wenn die entsprechenden Verkehrsdaten als Grundlage für ein späteres Gestattungsverfahren nach § 101 UrhG dienen sollen.Kein Anspruch auf Speicherung auf Zuruf
Zugriff auf Emails am Arbeitsplatz
Ist es Mitarbeitern erlaubt, auch für privaten Emailverkehr den Arbeitsplatzrechner zu nutzen und nicht unmittelbar gelöschte Emails im Posteingang bzw. -ausgang zu lassen oder lokal oder zentral gesichert abzuspeichern, gelten für den Zugriff auf diese Daten nicht die Beschränkungen des Fernmeldegeheimnisses. Die Daten gelangen zunächst in den Herrschaftsbereich des Mitarbeiters, der diese durch Vergabe eines Passwortes und die Wahl der Sicherung vor Zugriffen schützen kann. Durch Speicherung der Emails im innerbetrieblichen Netz besteht der nachwirkende Schutz des Fernmeldegeheimnisses nicht fort.
Hochschulbibliothek darf weiterhin mit Kameras überwacht werden
Die Westfälische Wilhelms-Universität Münster darf die Bibliothek des Kommunalwissenschaftlichen Instituts weiterhin mit Videokameras überwachen. Die Videobilder dürfen allerdings nicht generell gespeichert werden. Dies hat der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in einem aktuellem Urteil entschieden und damit die gleichlautende erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster bestätigt.
Auskunft nur über Verkehrsdaten
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 12.05.2009, Az.: 11 W 21/09
§ 101 Abs. 9 UrhG ist die Grundlage zur Berechtigung eines Providers, die von Dritten begehrten Daten nicht zu löschen. Dieser Erlaubnistatbestand gilt nur für die gemäß § 96 TKG gespeicherten Verkehrsdaten, jedoch nicht für die auf Grund der Speicherungsverpflichtung nach § 113a TKG gespeicherten Daten. Eine Auskunft über diese Daten an Private zu deren Rechtsverfolgung darf nicht erfolgen.