Inhalte mit dem Schlagwort „Spekulationsmarke“

04. Juni 2014

Anmeldung einer „Spekulationsmarke“ ist rechtsmissbräuchlich

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 13.02.2014, Az.: 6 U 9/13

Die Anmeldung einer Marke kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn sie nur darauf angelegt ist, Dritte, die identische oder ähnliche Bezeichnungen verwenden, durch die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen zu behindern. In diesem Fall behauptete der Anmelder zwar, die streitige Marke als Markenagentur für künftige Kunden auf Vorrat angemeldet zu haben. Ein entsprechendes Geschäftsmodell konnte er jedoch nicht nachweisen. Die Marke ist somit als „Spekulationsmarke“ einzuordnen, die nicht als Herkunftshinweis dienen soll, sondern die formale Rechtsstellung des Inhabers lediglich zum Zweck einer markenrechtlich nicht gerechtfertigten Behinderung Dritter ausnutzen soll.

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22. Mai 2013

Markeneintragung von „Spekulationsmarken“ unzulässig

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 07.02.2013, Az.: 6 U 126/12 Sog. „Spekulationsmarken“ sind rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig. Solche liegen vor, wenn eine Vielzahl von Marken ohne ernsthaften Benutzungswillen angemeldet werden, um die Benutzung durch andere Markeninhaber auf unlauterer Weise zu behindern. Dabei kann sich die Behinderung auch auf noch nicht bekannte Dritte beziehen.
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