Live-Shopping verstößt gegen die guten Sitten
Urteil des AG Bochum vom 08.05.2008, Az.: 44 C 13/08 Das System, sich Gebotsrechte in Paketen für Auktionen zu kaufen, nutzt bewusst die Unerfahrenheit, Leichtgläubigkeit und Spielleidenschaft der Teilnehmer aus. Die eingesetzten Gebotsrechte stehen im krassen Missverhältnis zum tatsächlichen Warenwert. Das Gebotsrisiko sei unkalkulierbar und stellt eine unverhältnismäßig starke Belastung der Bieter als Vertragspartner dar.
Weiterlesen