Inhalte mit dem Schlagwort „„Sponsored by““

15. September 2014

„Sponsored by“ für die Kenntlichmachung einer Anzeige nicht ausreichend

Urteil des BGH vom 06.02.2014, Az.: I ZR 2/11

Ein von einem Unternehmen bezahlter redaktioneller Beitrag in einer Zeitung ist deutlich mit dem Wort "Anzeige" zu bezeichnen. Die Kenntlichmachung der Beiträge mit unscharfen Begriffen wie "sponsored by" reicht nicht aus, um den Anzeigencharakter der Veröffentlichungen zu verdeutlichen. Der werbliche Charakter einer Veröffentlichung muss für einen durchschnittlich informierten und aufmerksamen Leser vielmehr bereits auf den ersten Blick erkennbar sein.

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11. Februar 2014

„Sponsored by“ verletzt Gebot der Kenntlichmachung von Anzeigen

Pressemitteilung Nr. 23/2014 vom 06.02.2014; Az.: I ZR 2/11

Ein von einem Unternehmen bezahlter redaktioneller Beitrag in einer Zeitung muss mit dem Begriff „Anzeige“ gekennzeichnet sein. Ein anderer unscharfer Begriff wie auch die Kennzeichnung mit den Wörtern „sponsored by“ reiche nicht aus, um den Anzeigencharakter eines bestimmten Inhalts zu verdeutlichen.

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