Inhalte mit dem Schlagwort „Sportwetten-Urteil“

05. März 2020

Wettanbieter wird die Vermittlung von Live-Abschnitts- und Ereigniswetten untersagt

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Urteil des OVG Lüneburg vom 04.02.2020, Az.: 11 LA 479/18

Das OVG Lüneburg hat den Antrag eines Wettanbieters weiterhin Live-Wetten während Sportevents anbieten zu dürfen abgelehnt. Bei Live-Wetten kann während des laufenden Spiels auf verschiedene Ereignisse wie zum Beispiel welcher Spieler als nächstes ein Tor schießt gewettet werden. Lediglich die Annahme von Wetten auf das Halbzeit- sowie Endergebnis eines Spiels sind nach Beginn der Partei noch erlaubt. Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass diese Art von Wetten als Glücksspiel gemäß §3 Abs.1 S.3 GlüStV einzustufen sind und somit keine klassischen Sportwetten darstellen.

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01. Februar 2011

Lotterien und Kasinospiele: Privates Angebot ohne behördliche Erlaubnis bis Januar 2008 nicht wettbewerbswidrig

Urteil des BGH vom 18.11.2010, Az.: I ZR 168/07 a) Vor dem Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.März 2006 war es auch nicht wettbewerbswidrig, andere Wetten als Sportwetten (hier: Lotterien und Kasinospiele) ohne behördliche Erlaubnis anzubieten.
b) Während der Übergangszeit im Zeitraum nach dem Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und vor dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Januar 2008 war das private Angebot von Sportwetten und anderen Wetten (hier: Lotterien und Kasinospielen) ohne behördliche Erlaubnis nicht wettbewerbswidrig.
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