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02. Oktober 2014

Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit eines Gutachtens über ein Urteil

Beschluss des KG Berlin vom 12.03.2014, Az.: 24 W 21/14

Ein Gutachten bezüglich eines Urteils kann dann nicht als urheberrechtlich schützenswertes Werk angesehen werden, wenn es aus einem vergleichsweise kurzen Text besteht, in dem überwiegend Zitate aus dem Urteil angeführt werden, ohne dass die Einarbeitung von Hintergrundmaterial in einem außergewöhnlich hohem Maße erkennbar ist und zudem die sprachliche Darstellung keine ausgeprägten individuellen eigenschöpferischen Züge erkennen lässt.

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