Inhalte mit dem Schlagwort „Staatsanwaltschaft“

25. September 2020

Staatsanwaltschaft darf Presse nicht zu früh über Anklage informieren

Mann im Anzug steht vor mehreren Mikrofonen
Beschluss des BayVGH vom 20.08.2020, Az.: 7 ZB 19.1999

Erhebt die Staatsanwaltschaft eine Anklage, muss der Zeitraum zwischen Information des Beschuldigten und Information der Presse ausreichend groß sein. Dies folgt aus dem Grundsatz der Waffengleichheit zwischen Staatsanwaltschaft und Beschuldigtem, Teil des Rechts auf ein faires Verfahren. Die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft ist vorliegend zwar inhaltlich nicht zu beanstanden, jedoch wurde die Presse schon zwei Stunden nach den Verteidigern über die Anklageerhebung informiert, was nicht ausreichend ist. Da immer noch ermittelt wird, hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof die Wiederholungsgefahr bejaht und den Antrag des Freistaates Bayern auf Zulassung der Berufung abgelehnt.

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05. März 2013

Rechtskräftiger Strafbefehl und Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung des Betreibers von uploaded.to

Urteil des AG München vom 08.10.2012, Az.: 1111 Cs 404 Js 44538/07 Gegen den früheren Betreiber der Internetplattform www.uploaded.to erging zunächst ein Strafbefehl wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 360 Tagessätzen verhängt, der Tagessatz auf 400,00 EUR festgesetzt. Hiergegen wurde Einspruch eingelegt, der jedoch auf die Tagessätzhöhe beschränkt wurde. Auf diesen Einspruch hin, wurde durch Urteil die Tagessatzhöhe allerdings nochmals bestätigt. Die Geldstrafe beträgt somit insgesamt 114.000 EUR. Als besonders verwerflich befand das Gericht die Vergütungen des Internetportals.
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14. Februar 2012

Staatsanwaltschaft Dresden bereitet Strafverfahren gegen Kino.to-Nutzer vor

Als im Sommer 2011 das Portal kino.to durch die deutschen Ermittlungsbehörden wegen massiver Urheberrechtsverletzungen geschlossen wurde, ließ man zunächst verlauten, dass lediglich gegen die Betreiber des Portals strafrechtlich vorgegangen werde und die Nutzer juristisch nichts zu befürchten hätten. Nun ist allerdings bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Dresden auf den beschlagnahmten PCs der Betreiber Adressen der Premium-Nutzer gefunden hat und gegen diese ein Strafverfahren wegen unerlaubter Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke vorbereitet.
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21. Mai 2010

Google nun im Fadenkreuz der Justiz

Gegen den Konzern wurde nun von der Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da die Firma möglicherweise dem  deutschen Strafgesetz zuwider handelte. Die Firma hat für ihren Internetdienst Street View deutschlandweit Straßen fotografiert und soll dabei "versehentlich" Daten ungesicherter WLAN-Verbindungen sowie Teile von Emails gespeichert haben. Sollten tatsächlich unbefugt private Daten mit technischen Mitteln abgefangen worden sein, käme insofern ein Verstoß gegen § 202b StGB in Betracht.
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30. Januar 2009

Kosten bei Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 9 UrhG

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 15.01.2009, Az.: 6 W 4/09 Sind in einem Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 9 UrhG mehrere Anträge zusammengefasst, denen unterschiedliche Lebenssachverhalte zu Grunde liegen, handelt es sich gebührenrechtlich um mehrere Anträge, die jeweils eine gesonderte Gebühr nach § 128c KostO auslösen. ...
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