Namensrecht einer Stadt durch Domain nicht verletzt
Urteil des LG Düsseldorf vom 14.03.2012, Az.: 34 O 16/01 Die Nutzung der Internetseite „www.[stadtname]-info.de“ durch einen privaten Betreiber, der Informationen über die in der Domain genannte Stadt verbreitet, verletzt nicht deren Namensrecht. Die Verletzung des Namensrechts setzt eine Namensanmaßung voraus, die dazu führt, dass eine namensmäßige Identitäts- oder Zuordnungsverwirrung entsteht. Bei Städtenamen ist jedoch davon auszugehen, dass die vielfache Verwendung von unterscheidungskräftigen Zusätzen dem angesprochenen Verkehrskreis regelmäßig anzeigt, dass andere Anbieter als der Namensträger die Seite betreiben.
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