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22. Juli 2015

Markenrechtlicher Auskunftsanspruch kann nationales Bankgeheimnis lockern

Schlüsselloch, durch das man Geld sieht
Urteil des EuGH vom 16.07.2015, Az.: C-580/13

Eine nationale Rechtsvorschrift, die es einem Bankinstitut im Falle einer Verletzung geistigen Eigentums bedingungslos gestattet, unter Berufung auf das Bankgeheimnis eine Auskunft nach Art. 8 I lit. c) der Richtlinie 2004/48/EG zu verweigern, steht dieser Richtlinie entgegen, da sie zugunsten des Rechts auf den Schutz personenbezogener Daten unangemessen in das Grundrecht des geistigen Eigentums und das Grundrecht auf wirksamen Rechtsbehelf eingreift.

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