Inhalte mit dem Schlagwort „Stand der Technik“

29. Oktober 2015

Patent kann wirksam Priorität einer Voranmeldung in Anspruch nehmen

Gezeichnetes Männchen mit aufleuchtender Glühbirne
Urteil des BGH vom 11.08.2015, Az.: X ZR 83/13

Ein europäisches Patent kann wirksam die Priorität eines vorangegangenen Gebrauchsmusters in Anspruch nehmen, wenn beide Anmeldungen dieselbe Erfindung betreffen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die in der Nachanmeldung bezeichnete Merkmalskombination bereits in der Voranmeldung angelegt ist. Der Fachmann muss der Gesamtheit der Ursprungsunterlagen also „unmittelbar und eindeutig“ entnehmen können, dass die Patentanmeldung eine mögliche Ausführungsform der Erfindung darstellt.

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10. September 2015

Patentfähigkeit: Erstbewertung des Technikstandes für BGH-Entscheidung

Ueberschrift eines BGH-Urteils mit einer Hand, die einen Kugelschreiber hält.
Urteil des BGH vom 07.07.2015, Az.: X ZR 64/13

Im Patentnichtigkeitsverfahren ist die Sache im Falle der Aufhebung des patentgerichtlichen Urteils durch den Bundesgerichtshof regelmäßig zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Patentgericht zurückzuverweisen, wenn dieses eine Erstbewertung des Standes der Technik unter dem Gesichtspunkt der Patentfähigkeit noch nicht vorgenommen hat.

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28. Juli 2014

7-tägige Speicherung von IP-Adressen durch Telekommunikationsanbieter zulässig

Urteil des BGH vom 03.07.2014, Az.: III ZR 391/13

Ein Telekommunikationsanbieter darf die IP-Adressen seiner Kunden gem. § 100 Abs. 1 TKG sieben Tage lang speichern. Dies ist jedenfalls nach dem derzeitigen Stand der Technik erforderlich, damit der Dienstleister eventuelle technische Probleme und Störungen erkennen, eingrenzen und beseitigen kann. Da die Speicherung lediglich aus technischen Gründen erfolgt und gerade nicht zum Zwecke der Strafverfolgung, steht eine solche Zulässigkeit auch im Einklang mit dem Urteil des EuGH, in welchem eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung für unzulässig befunden wurde.

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13. November 2013

Fettsäuren

Urteil des BGH vom 24.09.2013, Az.: X ZR 40/12 Das nachträgliche Auffinden der biologischen Zusammenhänge, die der Wirkung eines Arzneimittels zugrunde liegen, offenbart keine neue Lehre zum technischen Handeln, sofern der verabreichte Wirkstoff, die Indikation, die Dosierung und die sonstige Art und Weise, in der der Wirkstoff verwendet wird, mit einer bereits beschriebenen Verwendung eines Wirkstoffs zur Behandlung einer Krankheit übereinstimmen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 X ZR 68/08, GRUR 2011, 999 Rn. 44 - Memantin).
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20. Oktober 2013

Aufzugsmultigruppensteuerung

Urteil des BGH vom 14.05.2013, Az.: X ZR 107/10 Ist dem Fachmann die Möglichkeit bekannt, die Steuerung mehrerer technischer Vorrichtungen (hier: zweier oder mehrerer Aufzugsgruppen) durch eine übergreifende Gesamtsteuerung zu überlagern, besteht in der Regel Anlass, von den damit eröffneten und naheliegenden Möglichkeiten zur Optimierung der
Steuerung auch insoweit Gebrauch zu machen, als diese im Stand der Technik nicht beschrieben sind.
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27. August 2009

Fischbissanzeiger

Urteil des BGH vom 18.06.2009, Az.: Xa ZR 138/05 Bei der Beurteilung des Naheliegens eines patentgeschützten Gegenstands kann nicht stets der "nächstkommende" Stand der Technik als alleiniger Ausgangspunkt zugrunde gelegt werden. Die Wahl eines Ausgangspunkts (oder auch mehrerer Ausgangspunkte) bedarf vielmehr einer besonderen Rechtfertigung, die in der Regel aus dem Bemühen des Fachmanns abzuleiten ist, für einen bestimmten Zweck eine bessere - oder auch nur eine andere - Lösung zu finden, als sie der Stand der Technik zur Verfügung stellt.
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