Deutsche U-Boote für Griechenland
Urteil des OLG Hamburg vom 05.07.2011, Az.: 7 U 41/11
Das Recht auf Gegendarstellung erlischt nicht, wenn man im Vorfeld zu einem geplanten Zeitungsartikel keine Stellung nimmt.
Urteil des OLG Hamburg vom 05.07.2011, Az.: 7 U 41/11
Das Recht auf Gegendarstellung erlischt nicht, wenn man im Vorfeld zu einem geplanten Zeitungsartikel keine Stellung nimmt.
Hat der Versicherungsnehmer dem Haftpflichtversicherer bereits Informationen zu Tatumständen mitgeteilt und hat der Versicherer diese für ausreichend gehalten, um sie einem Sachverständigen vorzugeben, so ist es nach der Erstattung des Gutachtens Sache des Haftpflichtversicherers, zu entscheiden und dem Versicherungsnehmer mitzuteilen, welche ergänzenden Informationen er mit welcher Genauigkeit noch erhalten will. Einer pauschalen Aufforderung, zu dem Gutachten Stellung zu nehmen, muss der Versicherungsnehmer nicht nachkommen.