Inhalte mit dem Schlagwort „Stellungnahme“

13. September 2011

Deutsche U-Boote für Griechenland

Urteil des OLG Hamburg vom 05.07.2011, Az.: 7 U 41/11

Das Recht auf Gegendarstellung erlischt nicht, wenn man im Vorfeld zu einem geplanten Zeitungsartikel keine Stellung nimmt.

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16. März 2011

„Wiener Griessler“ wird gelöscht

Beschluss des BPatG vom 17.02.2011, Az.: 25 W (pat) 216/09 Die Bitte um Verlängerung der Frist zur Stellungnahme auf einen Markenlöschungsantrag kann nicht als Widerspruch ausgelegt werden. Ein Widerspruch muss nicht als solcher bezeichnet werden, es muss aber zum Ausdruck kommen, dass der Markeninhaber sich gegen die Markenlöschung wehren wird. Dies ist bei der Bitte um Fristverlängerung regelmäßig nicht der Fall. Die Stellungnahmefrist ist überdies eine Ausschlussfrist und kann daher nicht verlängert werden.
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18. September 2009

Negative Meinungsäußerung im Bewertungskommentar zulässig

Urteil des LG Hannover vom 13.05.2009, Az.: 6 O 102/08

Der Bewertungskommentar "Handy als "NEU" angeboten - Handy+Zubehör gebraucht - das nenne ich Betrug!!!!" auf der Plattform eBay stellt eine zulässige Meinungsäußerung dar. Die Aussage ist durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt. Zudem wird ein rechtlicher Fachbegriff verwendet, um die Rechtsauffassung und somit Meinungsäußerung auszudrücken. Der negative Bewertungskommentar ist von der Beurteilung der Situation des Bewertenden abhängig.
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05. Juni 2009

Stellungnahme gegenüber der Haftpflichtversicherung

Urteil des OLG Frankfurt am Main, Az.: 7 U 185/08

Hat der Versicherungsnehmer dem Haftpflichtversicherer bereits Informationen zu Tatumständen mitgeteilt und hat der Versicherer diese für ausreichend gehalten, um sie einem Sachverständigen vorzugeben, so ist es nach der Erstattung des Gutachtens Sache des Haftpflichtversicherers, zu entscheiden und dem Versicherungsnehmer mitzuteilen, welche ergänzenden Informationen er mit welcher Genauigkeit noch erhalten will. Einer pauschalen Aufforderung, zu dem Gutachten Stellung zu nehmen, muss der Versicherungsnehmer nicht nachkommen.

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