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17. Februar 2015

Werbung einer Apotheke mit Sammelpunkten

Apothekerin übergibt einer Oma ein Medikament und lächelt sie freundlich an.
Urteil des LG Bochum vom 26.11.2014 Az.: 13 O 137/14

Wirbt eine Apotheke damit, dem Kunden bei Aufsuchen der Apotheke innerhalb von zwei Tagen nach dem Arztbesuch zwei Sammelpunkte gutzuschreiben, so handelt es sich nicht um eine Verletzung der Bestimmungen der Arzneimittelpreise. Voraussetzung ist jedoch, dass der Erhalt der Punkte strikt von der Vorlage eines Rezeptes oder dem Erwerb eines Medikamentes getrennt wird. Ansonsten würde sich für den Kunden ein wirtschaftlicher Vorteil ergeben, der der Preisgebundenheit von Arzneimitteln widerspräche.

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