Keine Auskunft zu steuerlichen Daten für Insolvenzverwalter

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Recht der Informationsfreiheit für einen Insolvenzverwalter keinen Anspruch auf Auskunft über steuerliche Daten der Insolvenzschuldner gegenüber dem Finanzamt begründet. Ausgeschlossen wird der Anspruch gegenüber einer Finanzbehörde durch die Abgabenordnung in Übereinstimmung mit der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Damit hat das Bundesverwaltungsgericht die Urteile der vorherigen Instanzen abgeändert.