Zur Umsatzsteuerpflicht bei Verkäufen über Internet-Handelsplattformen
Wer planmäßig und mit einem erheblichen Organisationsaufwand im Verkauf auf einer Internet-Handelsplattform tätig wird (hier: Verkauf von mindestens 140 Pelzmänteln im eigenen Namen bei eBay), handelt unternehmerisch und unterliegt folglich der Umsatzsteuerpflicht. Maßgebliches Beurteilungskriterium, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, ist, ob aktive Schritte zur Vermarktung vorgenommen werden, ähnlich einem Erzeuger, Händler oder Dienstleistenden. Auch der Verkauf unter mehreren Bankkonten deutet auf ein händlertypisches Verhalten hin.