Inhalte mit dem Schlagwort „Stiftung“

30. September 2022 Kommentar

OLG Koblenz verstößt gegen Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs – BGH korrigiert

Richterhammer bei Gericht
Kommentar zum Beschluss des BGH vom 02.06.2022, Az.: I ZR 154/21

Der BGH korrigierte das Urteil des OLG Koblenz, in dem es um den markenrechtlichen Streit zwischen einer Stiftung und einem Unternehmen, das eine Gaststätte betreibt und selbst gebrautes Bier verkauft, geht. Laut BGH verstieß das OLG gegen das Verfahrensgrundrecht der Klägerin auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 GG, weshalb das gesamte Urteil aufgehoben wurde und zur erneuten Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen wurde.

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17. Dezember 2010

Recht am Bild gilt auch bei öffentlich zugänglichen Gebäuden

Pressemitteilung Nr. 241/2010 des BGH zu den Urteilen vom 17.12.2010, Az.: V ZR 44/10, V ZR 45/10,V ZR 46/10

Auch eine öffentlich-rechtliche Stiftung hat als Grundeigentümerin ein Recht darauf die gewerbliche Nutzung von Bildern ihrer Gebäude zu untersagen. Dies gilt zumindest dann, wenn die Bilder vom Grundstück der Eigentümerin aus aufgenommen wurden, da diese das Recht hat zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen jemand das Grundstück betreten darf. Dies gilt auch, wenn die Stiftung die Grundstücke der Öffentlichkeit zugänglich machen soll, da die Anfertigung gewerblich genutzter Bilder in dieser Aufgabe nicht enthalten ist.
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18. November 2010

Fotografieren von Schlössern in Berlin und Brandenburg erlaubt

Urteil des Brandenburgischen OLG vom 18.02.2010, Az.: 5 U 13/09 Eine als Stiftung des öffentlichen Rechts errichtete Schlösserverwaltung, die zum Zwecke der Erhaltung und Pflege der Schlösser für die Öffentlichkeit gegründet wurde, kann das Fotografieren der Schlösser von außen zu gewerblichen Zwecken nicht verbieten. Schon aus dem Eigentum an den Schlössern ergibt sich kein die gewerbliche Nutzung durch Dritte ausschließendes Recht. Dieses könnte sich nur aus einem der Stiftung nicht zustehenden Immaterialgüterrecht ergeben. Auch ist das Eigentumsrecht der Verwaltung aufgrund des Stiftungszweckes eingeschränkt.
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14. April 2009

Gemeinnützige Stiftung Kompetenzzentrum Kältetechnik

Urteil des LG Münster vom 12.09.2008, Az.: 023 O 155/08 Die Bezeichnung "Zentrum" erweckt den Eindruck, dass es sich um eine große und bedeutsame Einrichtung handelt. Eine im Unternehmen vorhandene fachliche Qualifikation genügt alleine noch nicht. Die Größe muss über dem Durchschnitt gleichartiger Unternehmen liegen. Wenn die Stiftung nicht der staatlichen Stiftungsaufsicht unterstellt ist, muss auch dies als unselbständige Stiftung angegeben werden. Andernfalls ist die Unternehmensbezeichnung unlauter, da sie beim Verbraucher einen falschen, vertrauensweckenden Eindruck erzeugt.
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