Inhalte mit dem Schlagwort „Störer“

17. August 2011

Keine vorgeschaltete Prüfungspflicht bei Hotelbewertungen im Internet

Beschluss des KG Berlin vom 15.07.2011, Az.: 5 U 193/10

Der Betreiber einer Internetplattform für Hotelbewertungen haftet nicht für Bewertungen, die von anonymen Nutzern der Internetplattform abgegeben werden. Zum einen handelt es sich nicht um eigene Tatsachenbehauptungen des Plattformbetreibers. Zum anderen hat dieser auch nicht seine Prüfungspflichten verletzt. Eine Verpflichtung, sämtliche abgegebenen Hotelbewertungen auf deren Richtigkeit zu überprüfen, kann dem Plattformbetreiber nicht zugemutet werden. Der Verbraucher erkennt im Rahmen eines Bewertungsportal mit einer hohen Anzahl an Beiträgen leicht einen „Ausreißer“.
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14. Februar 2011

Zur Störerhaftung bei Filesharing

Beschluss des LG Köln vom 10.01.2011, Az.: 28 O 421/10 Erneut befasste sich das LG Köln mit der Störerhaftung bei Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen. Um eine solche Haftung für das Verhalten zugangsberechtigter Dritter auszuschließen, genügt es nicht, diesen lediglich zu untersagen, Musik mittels Filesharing-Software aus dem Internet herunterzuladen. Vielmehr sind weitere wirksame Maßnahmen zur Verhinderung der Rechtsverletzungen, wie z.B. beschränkte Benutzerkonten oder die Nutzung einer Firewall-Software, zu ergreifen.
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08. Februar 2011

Abmahnung ohne Bilder ist u.U. nicht geeignet Prüfungspflichten auszulösen

Beschluss des OLG Hamburg vom 27.04.2010, Az.: 5 W 24/10

Ein Dienstanbieter bzw. Forenbetreiber, der durch eine Abmahnung als Störer in Anspruch genommen werden soll, muss durch die Abmahnung erkennen können, welche seiner Mitglieder eine Rechtsverletzung begangen haben. Zudem muss er durch die Abmahnung über die Art der Rechtsverletzung und das geschützte Objekt, auf welches sich die Rechtverletzung bezieht, informiert werden. Werden urheberrechtlich geschützte grafische Gestaltungen beanstandet, setzt eine wirksame Reaktion des Abgemahnten voraus, dass er Kenntnis über das konkrete Erscheinungsbild des Schutzobjektes hat.
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18. Januar 2011

400.000 Euro Streitwert bei Filesharing

Urteil des LG Köln vom 24.11.2010, Az.: 28 O 202/10 Erneut spricht das LG Köln Abmahnkosten wegen Urheberrechtsverletzungen in einer Tauschbörse zu. Das Gericht führt dabei zum wiederholten Mal aus, dass eine Darlegung der vollständigen Rechtekette, die eine lückenlose Verbindung zum ursprünglichen Rechtsinhaber herstellt, dann nicht erforderlich ist, wenn die Rechtsinhaberschaft lediglich pauschal bestritten wird. Da die Anzahl der online gestellten Titel bei 3.749 lag, legte das Gericht in Bezug auf jede der vier Klägerinnen den Streitwert auf 100.000,- € fest, woraus sich der Gesamtstreitwert von 400.000,- € ergibt.
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23. Juni 2010

Webseitenbetreiber haftet für Torrent-Internetseite

Beschluss des LG Hamburg vom 06.05.2010, Az.: 310 O 154/10

Ein Webseitenbetreiber haftet als Störer, wenn auf einer betriebenen Internetseite Torrent-Dateien urheberrechtlich geschützter Werke ohne das erforderliche Einverständnis der Rechteinhaber bereitgehalten oder auf Server mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt weitergeleitet werden. Es ist den Webseitenbetreibern möglich und jedenfalls nach erfolgten Abmahnungen auch zumutbar, die Abrufbarkeit der Websites mit den Urheberrechte verletzenden Inhalten zu verhindern. Auf das Haftungsprivileg des § 8 TMG können sich die Betreiber nicht berufen, da dieses auf Unterlassungsansprüche keine Anwendung findet.
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10. Juni 2010

Keine Prüfungspflichten des Admin-C im Außenverhältnis

Urteil des OLG München vom 30.07.2009, Az.: 6 U 3008/08

Der Admin-C regelt für den Inhaber einer Domain verbindlich alle betreffenden Angelegenheiten gegenüber der Denic. Sein Pflichtenkreis beschränkt sich dabei nur auf das Innenverhältnis zwischen Domaininhaber und der Denic. Als Stellvertreter des Domaininhabers obliegen ihm daher auch keine Prüfungspflichten im Außenverhältnis zu Dritten im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit von Domainbezeichnungen. Mangels Prüfungspflichten haftet der Admin-C folglich nicht als Störer.
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23. Februar 2010

Online – Musiktauschbörse: Eltern haften für ihre Kinder

Urteil des LG Köln vom 27.01.2010, Az.: 28 O 241/09

Ein Anschlussinhaber haftet als Störer für von seinen Kindern begangene Urheberrechtsverletzungen im Filesharing. Vorliegend wurden über den mittels der IP-Adresse identifizierten Anschluss des Beklagten 543 Musikdateien von dessen Kindern auf einer Tauschbörse zum Downlad angeboten. Da durch den Beklagten auch keine wirksamen Maßnahmen zur Verhinderung dieser Rechtsverletzungen ergriffen wurden, bejahte das Gericht die Störerhaftung.
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04. Januar 2010

Eltern haften auch für volljährige Kinder,…

Urteil des LG Düsseldorf vom 27.05.2009, Az.: 12 O 134/09

... zumindest im Rahmen des Internetanschlusses. Das LG Düsseldorf entschied, dass der Inhaber eines Internetanschlusses auch dann als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn eine Urheberrechtsverletzung in einem Filesharing-System durch ein volljähriges Familienmitglied begangen wurde. Der Anschlussinhaber hätte hier ehe er die Nutzung seines Anschlusses zulässt, eine Aufforderung dahingehend zu machen, rechtswidriges Verhalten im Internet zu unterlassen. Anderenfalls hafte er auch für volljährige Familienmitglieder.
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30. Dezember 2009

Urheberrechtsverletzungen durch Foto-Upload bei Pixum

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 10.12.2008, Az.: 5 U 224/06

Erscheinen Bilder, die erkennbar von einem Dritten hochgeladen wurden, als Angebotsbestandteil - etwa mit einer Bestellmöglichkeit versehen - im Internet, so hat sich der Angebotsbetreiber diese Bilder zu eigen gemacht und haftet für Urheberrechtsverletzungen als Täter. Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Rechtezusicherung reicht in einem solchen Fall nicht aus um die Haftung auf eine bloße Störerhaftung zu beschränken. Der Anbieter muss sich selbst des Vorliegens der erforderlichen Rechte vergewissern.
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30. Dezember 2009

Haftungsfall „Tokio Hotel“ – oder: die Störer-Verantwortlichkeit des Usenet-Betreibers

Urteil des HansOLG Hamburg vom 14.01.2009, Az.: 5 U 113/07

Das OLG entschied über die Störerhaftung von Betreibern eines Usenet im Rahmen von Newsgroups, die den Austausch von rechtswidrigen Dateien, im vorliegenden Fall des Musikstücks "Spring nicht" von Tokio Hotel, ermöglichen. Ein Betreiber, der sowohl einen Zugang zu Newsgroups ermöglicht sowie Informationen, die von anderen Servern des Usenet bezogen wurden, vorhält, haftet differenziert. Beim Vorhalten der von Dritten eingestellten Daten über einen Abgleich mit fremden Servern, kommt dem Betreiber nur eine passive Rolle zu, die keine Störerhaftung unmittelbar auslöst. Bei der Ermöglichung des Einstellen von Daten durch eigene Kunden ist der Betreiber gleich einem Host-Provider zu behandeln und haftet auch so.
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