Inhalte mit dem Schlagwort „Störer“

16. Dezember 2009

Grenzen der Störerhaftung von Suchmaschinenbetreibern

Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 13.11.2009, Az.: 7 W 125/09

Suchmaschinenbetreiber haften dann als Störer für Persönlichkeitsrechtsverletzungen, wenn sie ihre Prüfpflichten verletzen. Diese werden ab Kenntnis ausgelöst, weshalb keine Pflicht besteht, ohne Anlass alle Suchergebnisse auf rechtswidrige Inhalte zu untersuchen. Dies würde das Begrenzungskriterium der Zumutbarkeit überschreiten. Der Betreiber kann nicht verpflichtet werden, den Namen ganz aus dem Suchangebot zu entfernen, es kann nur ein Unterlassungsanspruch bezüglich des Nachweises rechtswidriger Fundstellen bestehen.

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25. November 2009

Die Anschlussinhaber-Haftung als Mitstörerhaftung für Rechtsverletzungen bei Filesharing

Urteil des LG Düsseldorf vom 26.08.2009, Az.: 12 O 594/07

Anschlussinhaber haften für Rechtsverletzungen, die über ihren Internetanschluss begangen werden, immer dann, wenn sie durch das Zurverfügungstellen des Anschlusses für Dritte ohne Sicherheits- und Prüfungsmaßnahmen Urheberrechtsverletzungen ermöglichen. Dies kann zB. dann der Fall sein, wenn Dritte den besagten Anschluss zum Download von Musiktiteln aus sog. Tauschbörsen nutzen. Es ist dem Anschlussinhaber zuzumuten, die illegale Nutzung seines Anschlusses durch Kontrollen zu unterbinden. Andernfalls ist er als Mitstörer in die Haftung zu nehmen.
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18. August 2009

Domainverpächter von Focus Online haftet nicht

Urteil des BGH vom 30.06.2009, Az.: VI ZR 210/08

Ein Beitrag des Nachrichtenmagazins Focus Online verletzte den Kläger in seinem Persönlichkeitsrecht. Der Verpächter der Domain focus.de haftet weder als Täter noch als Störer für Inhalte des Pächters der gegenständlichen Domain, soweit es die Grenzen der zumutbaren Prüfungspflichten übersteigt. Nach eingegangenen Hinweisen müsse der Domaininhaber jedoch die Beiträge unterbinden und Vorsorge treffen, dass es zu keinen weiteren Rechtsverletzungen kommen kann.
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14. August 2009

Internetauktionsplattform und seine Anbieter

Urteil des LG Hamburg vom 02.09.2008, Az.: 407 O 14/07

Derjenige, der Auktionsplattformen zur Verfügung stellt, begeht durch wettbewerbswidrige Angebote seiner Anbieter keine eigenen Wettbewerbsverstöße als Gehilfe nach § 4 Nr. 11 UWG, sofern nicht zumindest bedingter Vorsatz hinsichtlich der Verstöße Dritter vorliegt (insbes. bei Prüfungspflichten). 
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20. Juli 2009

Rapidshare haftet voll!

Urteil des LG Hamburg vom 12.06.2009, Az.: 310 O 93/08

Rapidshare haftet für alle Rechtsverletzungen durch Dritte, die urheberrechtlich geschützte Inhalte auf die Webseite des Diensteanbieters hochladen, vollumfänglich nach den Grundsätzen der Störerhaftung. Der Anbieter habe willentlich kausal zu den Rechtsverletzungen geschützter Rechtsgüter beigetragen; seine Maßnahmen zur Unterbindung urheberrechtlicher Verstöße seien ungenügend.

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19. März 2009

Haftung des Blogbetreibers als Mitstörer

Beschluss des LG Hamburg vom 08.09.2008, Az.: 310 O 332/08 Wer aus einem Internetblog einen wirtschaftlichen Vorteil zieht (z.B. Werbeeinnahmen), haftet im Falle einer Urheberrechtsverletzung einer seiner User bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung als Mitstörer, sofern er seine Prüfungspflichten verletzt. Es genügt bereits der willentlich und adäquat ursächliche Beitrag des Blogbetreibers zur Rechtsverletzung. Die Grundsätze der Störerhaftung legen dann jedoch eine Zumutbarkeitsprüfung zu Grunde, an die keine erhöhten Anforderungen zu stellen sind. Nur bei Schadensersatzansprüchen ist der Diensteanbieter nach § 10 TMG privilegiert.
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18. August 2008

Keine Haftungsprivilegierung bei wissentlicher Nennung im Impressum

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 12.02.2008, Az.: 11 U 28/07 Wird eine Person mit ihrem Einverständis in einem Impressum genannt, so kann die Haftungsprivilegierung des § 8 Abs. 2 TDG nicht zu ihren Gunsten angewendet werden. Das Haftungsprivileg des § 8 Abs. 2 TDG (= § 7 Abs. 2 TMG) schließt zum einen Unterlassungsansprüche nicht aus; zum anderen setzt die Bestimmung voraus, dass es sich bei der beanstandeten urheberrechtlichen Nutzung um fremde Informationen handelt.
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