Inhalte mit dem Schlagwort „Störerhaftung“

29. August 2011

Filesharing: Haftung für Ehegatten

Beschluss des OLG Köln vom 24.03.2011, Az.: 6 W 42/11

Es spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diejenige Person für eine Rechtsverletzung verantwortlich ist, der zum fraglichen Zeitpunkt die IP-Adresse zugeordnet war. Diese Vermutung ist entkräftet, wenn ernsthaft auch ein Dritter für die Verletzungshandlung in Betracht kommt, wie der Ehegatte. Eine Störerhaftung kommt in Betracht, wenn der Inhaber eines Internetanschlusses erwachsene Hausgenossen nicht aufklärt und belehrt. Ob dies auch auf den Ehegatten zutrifft, ist zweifelhaft. Die ordnungsgemäße Ermittlung der IP-Adresse kann mit Nichtwissen bestritten werden.
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18. August 2011

Anbieter einer Blogging-Plattform ist für beleidigende Äußerungen verantwortlich

Beschluss des LG Berlin vom 21.06.2011, Az.: 27 O 335/11

Der Anbieter einer Plattform für Blogger ist für beleidigende und verleumderische Äußerungen verantwortlich, die Nutzer seiner Plattform auf seiner Plattform verbreiten, wenn er trotz einer Abmahnung untätig geblieben ist. Da sich diese Persönlichkeitsrechtsverletzung in Deutschland auswirkt, ist deutsches Recht anwendbar.
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18. August 2011

Geschäftsführer haftet auch bei Unkenntnis

Urteil des OLG Frankfurt vom 05.05.2011, Az.: 6 U 92/10 Wenn der Geschäftsführer einer Gesellschaft jegliche Sicherungsmaßnahme unterlässt, haftet er für Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft auch dann persönlich, wenn er hiervon keine Kenntnis hatte.
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17. August 2011

Keine vorgeschaltete Prüfungspflicht bei Hotelbewertungen im Internet

Beschluss des KG Berlin vom 15.07.2011, Az.: 5 U 193/10

Der Betreiber einer Internetplattform für Hotelbewertungen haftet nicht für Bewertungen, die von anonymen Nutzern der Internetplattform abgegeben werden. Zum einen handelt es sich nicht um eigene Tatsachenbehauptungen des Plattformbetreibers. Zum anderen hat dieser auch nicht seine Prüfungspflichten verletzt. Eine Verpflichtung, sämtliche abgegebenen Hotelbewertungen auf deren Richtigkeit zu überprüfen, kann dem Plattformbetreiber nicht zugemutet werden. Der Verbraucher erkennt im Rahmen eines Bewertungsportal mit einer hohen Anzahl an Beiträgen leicht einen „Ausreißer“.
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04. Juli 2011

Hotelinhaber haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Gäste

Urteil des LG Frankfurt/Main vom 18.08.2010, Az.: 2-6 S 19/09

Der Inhaber eines Hotels, der seinen Gästen mit Hinweis auf die gesetzlichen Vorgaben ein sicherheitsaktiviertes und verschlüsseltes Netzwerk anbietet, kann für Urheberrechtsverletzungen, die durch seine Gäste verursacht werden, nicht als Störer herangezogen werden. Aufgrund der vorhandenen Verschlüsselung, welche eine ausreichende Sicherung gegen Urheberrechtsverletzungen Dritter darstellt, trifft den Inhaber keine weitergehende Prüfpflicht.
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03. März 2011

Keine Störerhaftung eines Hotelbetreibers bei Hinweis auf gesetzliche Vorgaben

Urteil des LG Frankfurt vom 18.08.2010, Az.: 2-06 S 19/09

Eine Störerhaftung eines Hotelbetreibers hinsichtlich begangener Urheberrechtsverletzungen der Gäste, denen er den Zugang zu seinem verschlüsselten Funknetzwerk vermittelt hat, ist nicht gegeben, sofern der Hotelbetreiber die Gäste zuvor auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hingewiesen hat. Das LG Frankfurt a.M. bejahte diesbezüglich einen Schadensersatzanspruch des Hotelbetreibers auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten zur Abwehr der Abmahnung. Die Abmahnung stelle einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Hotelbetreibers dar, da der Rechteinhaber es schuldhaft unterließ sich sichere Kenntnis über die Sachlage bezüglich des Hotelbetriebs zu verschaffen.
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14. Februar 2011

Zur Störerhaftung bei Filesharing

Beschluss des LG Köln vom 10.01.2011, Az.: 28 O 421/10 Erneut befasste sich das LG Köln mit der Störerhaftung bei Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen. Um eine solche Haftung für das Verhalten zugangsberechtigter Dritter auszuschließen, genügt es nicht, diesen lediglich zu untersagen, Musik mittels Filesharing-Software aus dem Internet herunterzuladen. Vielmehr sind weitere wirksame Maßnahmen zur Verhinderung der Rechtsverletzungen, wie z.B. beschränkte Benutzerkonten oder die Nutzung einer Firewall-Software, zu ergreifen.
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12. Januar 2011

Als Internetanschlussinhaber haften Eltern als Störer für ihre (jugendlichen) Kinder

Beschluss des LG Köln vom 01.12.2010, Az.: 28 O 594/10

Erneut wurde entschieden, dass Eltern für Urheberrechtsverstöße ihrer jugendlichen Kinder als Störer haften, wenn sie ihrer durch die Bereitstellung eines Internetanschlusses gesteigerten Aufsichtspflicht nicht nachkommen. Durch die mittlerweile regelmäßige Berichterstatung sollte die Tatsache, dass durch das Überlassen eines Internetanschlusses an Dritte Rechtsverletzungen nicht unwahrscheinlich werden, in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt sein. Aus diesem Grunde dürfen Eltern nicht ihre Augen verschließen, sondern müssen vielmehr durch konsequente Ausübung ihrer Prüf- und Handlungspflichten dafür sorgen, dass Urheberrechtsverletzungen verhindert werden.
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11. Januar 2011

Atari verliert gegen Rapidshare

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 21.12.2010, Az.: I-20 U 59/10

Bei Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung muss ein Sharehosting-Unternehmen die betreffenden Inhalte löschen und zumutbare Vorsorge treffen, um weitere Verletzungen der Rechte an den betreffenden Inhalten zu verhindern. Tut ein Sharehosting-Unternehmen dies nicht, so kann es für fremde Urheberrechtsverletzungen als Störer haften. Nach Ansicht des OLG Düsseldorf hat Rapidshare in diesem Fall seine Prüfungspflichten jedoch nicht verletzt, weil dem Unternehmen z.B. nicht zuzumuten sei, Dateinamen mit Wortfiltern zu überprüfen oder einzelne IP-Adressen zu sperren.
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17. September 2010

Keine Störerhaftung wegen belehrter Kinder

Urteil des AG Frankfurt/Main vom 17.09.2009, Az.: 31 C 975/08-10

Die Störerhaftung eines Internetanschlussinhabers scheidet aus, wenn ein Up- und Download urheberrechtlich geschützter Dateien durch seine eigenen Kinder verursacht wurde, denen das Herunterladen von Dateien nachdrücklich verboten wurde. Zu bejahen bleibt eine Störerhaftung jedoch dann, wenn im Vorfeld zu erwarten war, das Kind halte sich gerade nicht an das Verbot.
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