Inhalte mit dem Schlagwort „Störerhaftung“

09. März 2015

Zur Widerlegung der Tätervermutung und zur Störerhaftung bei Filesharing

Gelbe Taste mit einer Sprechblase "Filesharing", die sich innerhalb einer grauen Tastatur befindet
Beschluss des LG Bielefeld vom 08.09.2014, Az.: 20 S 76/14

Die Tätervermutung zu Lasten des Anschlussinhabers bei Filesharing kann widerlegt werden, wenn dieser vorträgt, dass andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbstständigen Zugang zum Internetanschluss hatten und damit als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. Eine Störerhaftung kommt lediglich bei missbräuchlicher Nutzung des Anschlusses durch außenstehende Dritte sowie bei Verletzung von Prüfungspflichten in Betracht.

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02. März 2015

Registrar haftet für Urheberrechtsverletzungen wenn er davon Kenntnis hat

Finger drück auf eine rote Taste auf einer Tastatur mit der Aufschrift "illegaler download".
Urteil des OLG Saarbrücken vom 22.10.2014, Az.: 1 U 25/14

Grundsätzlich trifft einen Registrar zwar keine Überwachungspflicht. Sobald er jedoch Kenntnis über eine offensichtliche und ohne weiteres feststellbare Rechtsverletzung erlangt, muss er tätig werden. Wird er auf eine Rechtsverletzung explizit hingewiesen, muss er die betroffene Domain zeitnah sperren. Andernfalls haftet der Registrar selbst als Störer.

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02. Februar 2015

Google haftet als Störer bei Rechtsverletzung

Lupe vor dem Wort "Suchen" in Google-Farben
Urteil des LG Heidelberg, Az.: 2 O 162/13

Der Betreiber einer Internetsuchmaschine haftet für die Verbreitung persönlichkeitsverletzende Inhalte als Störer, wenn er nach Kenntniserlangung der Rechtverletzung und nach Ablauf einer angemessenen Prüffrist einen solchen Inhalt nicht aus den Ergebnissen der Suchmaschine entfernt. Auf die Haftungsbeschränkung des § 10 Satz 1 TMG kann sich der Betreiber der Suchmaschine nicht berufen, weil er mit der Sortierung und Anzeige von Suchergebnissen in einer bestimmten Reihenfolge eigene Informationen zur Nutzung bereithält.

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30. Dezember 2014

Zur Haftung von Google für rechtswidrige Snippets in Suchergebnissen

Urteil des LG Hamburg von 07.11.2014, Az.: 324 O 660/12

Google haftet als Suchmaschinenbetreiber ab Kenntniserlangung für die Inhalte rechtswidriger Snippets in Suchergebnissen, wenn in diesen ein rechtswidriger Inhalt im Rahmen des Snippets verbreitet wird, kein berechtigtes öffentliches Interesse an deren Verbreitung besteht und der Eintrag nach Kenntniserlangung nicht entfernt wird.

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30. Dezember 2014

Keine Überwachungspflicht eines Anschlussinhabers hinsichtlich seines Ehepartners

Urteil des AG Charlottenburg vom 12.08.2014, Az.: 224 C 175/14

Ein Anschlussinhaber kommt seiner sekundären Darlegungslast durch den Vortrag nach, dass er den streitgegenständlichen Film nicht kennt, ihn nicht hochgeladen habe und seine Frau Zugriff auf seinen Internetanschluss hatte. Eine Störerhaftung gegenüber dem eigenen Ehepartner scheidet mangels Verletzung von Prüfpflichten aus, da eine Überwachung von dessen Internetnutzung das notwendige Vertrauensverhältnis in der ehelichen Beziehung nachhaltig erschüttern würde.

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31. Oktober 2014

Keine Haftung des Anschlussinhabers für Filesharing wenn volljährige Familienmitglieder den Anschluss mitbenutzen

Urteil des AG Bielefeld vom 04.09.2014, Az.: 42 C 45/14

Ein Anschlussinhaber haftet nicht wegen einer Urheberrechtsverletzung, wenn zum Zeitpunkt des Filesharings noch andere Personen seinen Internetanschluss benutzten. Hieraus lässt sich keine eindeutige Vermutung für eine Täterschaft ableiten. Den Inhaber trifft hinsichtlich seiner Entlastung nur die sekundäre Beweislast, insofern als er darzulegen hat, ob und welche Personen Zugang zu seinem Anschluss hatten und damit ebenso als mögliche Täter in Frage kommen. Der Inhaber muss zwar Nachforschungen diesbezüglich anstellen, nicht verpflichtet ist er aber zu einer Überwachung der den Anschluss nutzenden volljährigen Familienmitglieder.

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30. Oktober 2014

Keine Verletzung von Senderechten bei der Nutzung eines Empfängergerätes einer vermieteten Ferienwohnung

Urteil des OLG Köln vom 13.06.2014, Az.: 6 U 204/13

Eine urheberrechtliche Verletzung von Senderechten aufgrund einer Weiterleitung von Musik durch eine Verteileranlage an Empfangsgeräte in Hotels, Pensionen, Gasthöfen etc. kommt nicht in Betracht, wenn es sich bei der Vermietung einer Ferienwohnung der wertenden Betrachtung nach um die Vermietung eines Wohnraumes und nicht um den Betrieb eines Hotels handelt. In solch einem Fall wird das Signal lediglich privat genutzt und gerade nicht - wie für die Bejahung einer urheberrechtlich relevanten Nutzungshandlung erforderlich - öffentlich zugänglich gemacht wird.

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29. September 2014

Eltern haften für Filesharing wegen fehlender Aufsicht

Urteil des AG Stuttgart-Bad Cannstatt vom 28.08.2014, Az.: 2 C 512/14

Eltern können im Rahmen der Störerhaftung für Rechtsverletzungen ihrer Kinder durch Filesharing in Anspruch genommen werden, wenn sie im Rahmen Ihrer Prüfungspflichten die Internetnutzung ihrer Kinder nicht beaufsichtigen und den Computerzugang nicht sichern. Ein Schadensersatzanspruch gegen die Eltern scheidet jedoch aus, wenn diese nicht selbst als Täter oder Teilnehmer für die Urheberrechtsverletzung haften.

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18. September 2014

Hauptmieter einer Wohngemeinschaft haftet nicht für illegales Filesharing der Untermieter

Urteil des LG Köln vom 14.03.2013, Az.: 14 O 320/12

Ein Hauptmieter haftet nicht nach den Grundsätzen der Störerhaftung für Urheberrechtsverletzungen seiner Untermieter. Wohnen diese nicht in seinem Haushalt, nutzen aber seinen Internetanschluss, so besteht keine Prüfungspflicht hinsichtlich etwaiger Verletzungen, da der Hauptmieter dieser nicht nachkommen könnte, ohne gegen die dem Mietverhältnis innewohnende Unverletzlichkeit der Privatsphäre des Untermieters zu verstoßen. Ebenso wenig besteht eine Belehrungspflicht, zumindest solange kein konkreter Verdacht hinsichtlich einer möglichen Urheberrechtsverletzung besteht. Insbesondere in Fällen von Wohngemeinschaften mit gleichaltrigen Mitbewohnern besteht keine Belehrungspflicht des Hauptmieters, da dieser regelmäßig keinen Informationsvorsprung hinsichtlich der Benutzung und der Gefahren des Internets hat, der ihn zu einer Belehrung verpflichten würde.

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05. September 2014

Anschlussinhaber haftet nicht für Sicherheitslücken im Router

Urteil des AG Braunschweig vom 27.08.2014, Az.: 117 C 1049/14

Ein Anschlussinhaber, der die durch seinen Telekommunikationsanbieter bereitgestellte Möglichkeit der automatischen Konfigurierung seines Routers nutzt und das WLAN-Netzwerk mit einem individuellen Passwort und der aktuellsten Verschlüsselung sichert, haftet u.U. nicht für Rechtsverletzungen, die über seinen Internetanschluss begangen wurden, wenn der Router bekanntermaßen eine gravierende Sicherheitslücke aufweist, die Dritten den unbefugten Zugriff auf den Internetanschluss ermöglicht.

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