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Inhalte mit dem Schlagwort „Störerhaftung“
21. Mai 2012 Kommentar zum Urteil des VG Düsseldorf vom 20.03.2012, Az.: 27 K 6228/10Es erfreut sich großer Beliebtheit, Domains, die noch nicht benutzt werden, zu parken. Auf der Parkseite werden üblicherweise Werbelinks angezeigt. Auch wenn der Domaininhaber hierdurch nicht reich werden wird, kann er hoffen, dass jedenfalls die Registrierungsgebühren bei der DENIC gedeckt werden. Nach einer Entscheidung des VG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2012, Az.: 27 K 6228/10, könnte es allerdings passieren, dass solche Werbelinks dem Domainhaber teuer zu stehen kommen.
Weiterlesen 09. Mai 2012 Pressemitteilung Nr. 9/12 des LG Nünberg-Fürth zum Urteil vom 08.05.2012, Az.: 11 O 2608/12 Der Betreiber eines Bewertungsportals für Zahnärzte wurde im Rahmen der Störerhaftung zur Löschung eines negativen anonymen Beitrags verurteilt. Der Portalbetreiber weigerte sich eine negative Bewertung zu löschen, nachdem der betroffene Zahnarzt diesen darauf hingewiesen hat, dass die in Rede stehende Behandlung gar nicht stattgefunden hat. Der Provider hätte die Beanstandung genauer prüfen müssen und vom Bewertertenden einen Nachweis für die tatsächliche Durchführung der Behandlung verlangen müssen.
Weiterlesen 02. Mai 2012 Urteil des BGH vom 27.10.2011, Az.: I ZR 131/10 a) Die für die Registrierung von Domainnamen unter der Top-Level-Domain „.de“ zuständige DENIC haftet dann als Störerin, wenn sie von Dritten auf eine offenkundige, von ihrem Sachbearbeiter unschwer zu erkennende Verletzung des Namensrechts hingewiesen wird (Fortführung von BGHZ 148, 13 - ambiente.de).
b) Eine solche offenkundige Namensrechtsverletzung liegt vor, wenn es sich bei dem als verletzt geltend gemachten Namen um die offizielle Bezeichnung der für die Verwaltung eines Regierungsbezirks zuständigen Behörde handelt und der beanstandete Domainnamen von einem in Panama ansässigen Unternehmen registriert worden ist.
Weiterlesen 27. April 2012 Urteil des OLG Stuttgart vom 19.04.2012, Az.: 2 U 91/11 Ein Unternehmen, dass Domains für seine Kunden „parkt“, haftet als Störer für markenrechtsverletzende Domains, wenn es auf die Rechtsverletzung per Email hingewiesen wurde und trotzdem untätig blieb.
Weiterlesen 23. April 2012 Pressemitteilung des LG Hamburg vom 20.04.2012, Az.: 312 O 461/10 Das LG Hamburg hat nun im Rechtsstreit zwischen dem Betreiber des Videoportals YouTube und der Verwertungsgesellschaft GEMA entschieden und sich zu den urheberrechtlichen Pflichten von YouTube geäußert. Entgegen der Ansicht der GEMA lehnte das Gericht eine "Täterhaftung" ab, da YouTube die Videos nicht selbst hochlädt und sich auch deren Inhalt nicht zu eigen macht. Allerdings haftet YouTube als „Störer“. YouTube ist verpflichtet die betroffenen Videos unverzüglich nach Kenntnis der Rechtsverletzung zu sperren.
Weiterlesen 05. April 2012 Beschluss des LG Hamburg vom 14.04.2010, Az.: 315 O 375/09 Der Link zum Impressum einer Webseite ist auch dann im ausreichenden Maß leicht erkennbar im Sinne des § 5 TMG, wenn der Begriff „Impressum“ gewählt und er in einer kleinen und grauen Schrift auf schwarzem Hintergrund dargestellt wird.
Weiterlesen 04. April 2012 Beschluss des HansOLG Hamburg vom 17.01.2012, Az.: 3 W 54/10 1. Der Admin-C haftet grundsätzlich nicht für eine Rechtsverletzung, die durch das Betreiben der Domain verwirklicht wurde. Der Admin-C nimmt grundsätzlich an der Privilegierung der DENIC teil. Eine Haftung des Admin-C kommt in Betracht, wenn er als Täter- oder Teilnehmer gehandelt hat. Die Grundsätze der Störerhaftung können im lauterkeitsrechtlichen Bereich nicht (mehr) angewendet werden.
Weiterlesen 30. Dezember 2011 Urteil des AG München vom 23.11.2011, Az.: 142 C 2564/11
Es spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Anschlussinhaberin für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, wenn feststeht, dass die Verletzung über ihren Anschluss erfolgte. Sofern der Internetzugang mittels eines Kabels und nicht mittels eines WLAN-Netzwerks erfolgte, gilt die tatsächliche Vermutung für die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers erst recht.
Weiterlesen 28. Dezember 2011 Urteil des OLG München vom 17.11.2011, Az.: 29 U 3496/11
Bei einer Beteiligung Mehrerer an einer unerlaubten Handlung muss sich jeder Beteiligte die von einem anderen Beteiligten erbrachten Tatbeiträge im Rahmen nicht nur des § 830 BGB, sondern auch des § 32 ZPO zurechnen lassen. Entsprechendes gilt für als Dritte im Sinne des § 101 Abs. 2 UrhG bzw. als Störer in Anspruch Genommene im Verhältnis zum Verletzer; sie müssen sich den Tatbeitrag des Verletzers zurechnen lassen.
Weiterlesen 20. Dezember 2011 Kommentar zur Pressemitteilung Nr. 172/2011 zum Urteil des BGH vom 27.10.2011, Az.: I ZR 131/10Wenn eine Internetadresse mit der Top-Level-Domain „.de“ eingetragen wird, ist hierfür die DENIC zuständig und verantwortlich. Allerdings ist die DENIC in der Regel nicht haftbar zu machen, wenn bereits die Eintragung der Domain gegen die Rechte Dritter verstößt. Daher ist es regelmäßig erforderlich gegen den Domaininhaber und unter Umständen gegen den Admin-C vorzugehen, wenn man sich in seinen Rechten verletzt sieht. In einem aktuellen Fall wurde die DENIC nun erfolgreich in Anspruch genommen.
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