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06. Oktober 2017

Mobilcom-debitel muss rechtswidrigen Gewinn an die Staatskasse abschöpfen

Ein Smartphone und Euro Münzen und Geldscheine
Urteil des LG Kiel vom 14.06.2017, Az.: 4 O 95/13

Der Mobilfunkanbieter bediente sich einer rechtswidrigen Klausel in ihren AGBs, wonach Vertragspartner eine Strafgebühr in Höhe von 4,95 Euro zahlen mussten, sofern sie ihren Mobilfunkanschluss in drei aufeinanderfolgenden Monaten nicht aktiv nutzten. Um den daraus resultierenden Gewinn wurde nun vor dem Landgericht Kiel gestritten. Ergebnis: Mobilcom-debitel muss ihren rechtswidrig erwirtschafteten Gewinn der Staatskasse zuführen. Die Summe der Addition der jeweiligen einzelnen Kleinschäden bleibt abzuwarten.

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