Inhalte mit dem Schlagwort „Strafverfahren“

16. April 2021

Bildaufnahmen bei Google Earth können Quellen für allgemeinkundige Tatsachen sein

Landkarte auf einem Smartphone
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 05.01.2021, Az.: 2 RBs 191/20

Im Internet ohne weiteres zugängliche Luftbildaufnahmen von Google Maps oder Google Earth können als allgemeinkundige Tatsachen angesehen werden, da sich verständige und erfahrene Menschen aus ihnen unschwer unterrichten können. In dem konkreten Fall hatte sich ein Autofahrer gegen ein Fahrverbot gewehrt, das ihm wegen des Überfahrens einer roten Ampel auferlegt wurde. Das Gericht hatte Google Earth benutzt, um sich einen Eindruck von den örtlichen Gegebenheiten, insbesondere von der missachteten Ampel zu verschaffen.

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18. September 2019

Rechtswidrige Berichterstattung wird mit Verurteilung in Strafverfahren rechtmäßig

Fotolia_208527716: Illustration einer schwarz-weißen Tageszeitung mit der Aufschrift "Breaking News"
Urteil des BGH vom 18.06.2019, Az.: VI ZR 80/18

a) Die Wiederholungsgefahr im Sinne von § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB und damit ein Anspruch des Betroffenen auf Unterlassung einer ihn identifizierenden Wort- und Bildberichterstattung über ein Ermittlungsverfahren können entfallen, wenn der Betroffene wegen der Straftat rechtskräftig verurteilt ist, die Unschuldsvermutung also nicht mehr gilt.

b) Ist im Unterlassungsklageverfahren der Wahrheitsbeweis für eine Straftat durch rechtskräftiges Strafurteil als erbracht anzusehen (§ 190 Satz 1 StGB), gelten für die rückblickende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit einer strafverfahrensbegleitenden, identifizierenden Wortberichterstattung im Hinblick auf die Unschuldsvermutung die folgenden Voraussetzungen: Die Darstellung darf keine Vorverurteilung des Betroffenen enthalten; sie darf also nicht durch präjudizierende Darstellung den unzutreffenden Eindruck erwecken, der Betroffene sei der ihm vorgeworfenen Handlung bereits überführt. Zur Sicherstellung dieser Ausgewogenheit ist vor der Veröffentlichung regelmäßig eine Stellungnahme des Betroffenen einzuholen. Schließlich muss es sich um einen Vorgang von einem solchen Gewicht handeln, dass ein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit gerade auch an der Offenlegung der Identität des Betroffenen besteht.

c) Auch für die rückblickende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit einer strafverfahrensbegleitenden, identifizierenden Bildberichterstattung für die Zeit bis zur Rechtskraft des Strafurteils ist die Unschuldsvermutung in die im Rahmen des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG vorzunehmende Abwägung einzustellen

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05. Juni 2015

Beweissicherung im Strafverfahren durch Dashcam-Aufzeichnung

Dashcam
Urteil des AG Nienburg vom 20.01.2015, Az.: 4 Ds 155/14, 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14)

Fertigt ein Zeuge zum Zwecke der Beweissicherung im Strafverfahren eine Dashcam-Aufzeichnung an, so steht dem weder ein Beweiserhebungs-, noch ein Beweisverwertungsverbot entgegen. Das Interesse des Zeugen am Nachweis der Haftung begründenden Umstände überwiegt das Interesse des Angeklagten am Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Zeuge auch Verletzter der aufgezeichneten Straftat sein könnte und nicht der Angeklagte selbst, sondern lediglich sein Fahrzeug abgebildet ist.

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05. Januar 2015

Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck digitalisierter Akten

Geschäftsmann steht mit verschränkten Armen vor einem Drucker.
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 22.09.2014, Az.: III-1 Ws 236/14

Im Rahmen eines Strafverfahrens hat ein Verteidiger grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Ausdruck einer kompletten übersandten e-Akte, sofern nicht der vollumfängliche Ausdruck zur sachgemäßen Durchführung der Verteidigung erforderlich ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn ihm die Akte dauerhaft in digitalisierter Form als Arbeitsgrundlage zur Verfügung steht. Es ist dem Verteidiger zuzumuten, sich zunächst mit Hilfe der e-Akte einzuarbeiten und basierend darauf zu entscheiden, welche Aktenbestandteile auch in Papierform benötigt werden.

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15. September 2014

Beschlagnahmung eines Notebooks

Beschluss des BGH vom 18.06.2014, Az.: 4 StR 128/14

Zur Beschlagnahmung eines - zu einer Straftat verwendeten - Laptops, muss das Gericht vorher im Rahmen einer zwingenden Verhältnismäßigkeitsprüfung ermitteln, ob nicht auch eine weniger einschneidende Maßnahme in Betracht kommt, wenn das Ziel der Einziehung auch dadurch erreicht werden kann.

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21. Mai 2013

Zoff um Sitzplatzvergabe im NSU-Prozess

Beschluss des BVerfG vom 12.04.2013, Az.: 1 BvR 990/13 Im Hinblick auf die Verfassungsbeschwerde bzgl. der Sitzplatzvergabe im NSU-Prozess hat das Bundesverfassungsgericht jüngst über den  Antrag auf Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung entschieden. Die Beschwerdeführer haben die Beschwerde gegen das Akkreditierungsverfahren mit der „first come“ Bedingung  eingereicht, weil sie sich in ihren Grundrechten aus  Art. 3  Abs. 1 GG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt sehen.
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14. Februar 2012

Staatsanwaltschaft Dresden bereitet Strafverfahren gegen Kino.to-Nutzer vor

Als im Sommer 2011 das Portal kino.to durch die deutschen Ermittlungsbehörden wegen massiver Urheberrechtsverletzungen geschlossen wurde, ließ man zunächst verlauten, dass lediglich gegen die Betreiber des Portals strafrechtlich vorgegangen werde und die Nutzer juristisch nichts zu befürchten hätten. Nun ist allerdings bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Dresden auf den beschlagnahmten PCs der Betreiber Adressen der Premium-Nutzer gefunden hat und gegen diese ein Strafverfahren wegen unerlaubter Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke vorbereitet.
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28. Juli 2009

Beschlagnahme von Emails eines Nichtbeschuldigten zulässig

Beschluss des BVerfG vom 16.06.2009, Az.: 2 BvR 902/06

Das Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 GG erstreckt sich auch auf Emails, die zwar schon abgerufen worden sind, sich aber wie bei IMAP-Mailkonten üblich, dennoch weiterhin auf dem Server befinden. Dies schließt jedoch nicht aus, dass solche Mails auch in umfangreichem Maße beschlagnahmt werden dürfen, wenn sie als Beweismittel in Betracht kommen. Gleiches gilt auch dann, wenn das Mailkonto einer Person gehört, die selbst nicht Beschuldigter in dem Strafverfahren ist.
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20. Juli 2009

Gelöschte Dateien auf Festplatte bei Verdachtskündigungen ausreichend

Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 26.03.2009, Az.: 2 Sa 776/08 Gelöschte Dateien auf Festplatten eines Privat-PC, die ein Hinweis auf die Verwirklichung eines Straftatbestandes darstellen, können eine Verdachtskündigung rechtfertigen. Auf das Abstellen der Durchführung eines Strafverfahrens oder den Erlass eines Strafbefehls kommt es dabei nicht an. Der Verdacht der Begehung einer möglichen schwerwiegenden Straftat allein trägt eine außerordentliche Kündigung in diesem Fall.
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