Inhalte mit dem Schlagwort „StreamOn“

07. Juli 2023

„StreamOn“ der Telekom darf zunächst nicht weiterbetrieben werden

Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 12.07.2019, Az.: 13 B 1734/18

Die für Telekomkunden hinzubuchbare Option „StreamOn“, welche es den Kunden erlaubt Videos und Audios zu streamen, ohne dass damit ihr mobiles Datenvolumen belastet wird, stellt nach dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einen Verstoß gegen das Gebot der Netzneutralität dar. „StreamOn“ verstoße gegen dieses Gebot, da die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung von „StreamOn“ verringert wird. Darüber hinaus verstoße „StreamOn“ auch gegen die Roaming-Verordnung der EU, da die Nutzung von „StreamOn“ im europäischen Ausland den Kunden von ihrem mobilen Datenvolumen abgezogen wird, während dies bei Kunden die „StreamOn“ in Deutschland nutzen grade nicht der Fall ist.

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06. Februar 2020

„StreamOn“-Tarif der Telekom europarechtswidrig? – EuGH soll Klarheit schaffen

Mann hält Tablet mit Musik- und Videostreaming in den Händen
Pressemitteilung zum Beschluss des VG Köln vom 21.01.2020, Az.: 9 K 4632/18

Bei der Zubuchoption „StreamOn“ zu Mobilfunkverträgen der deutschen Telekom willigt der Endkunde in eine Breitbandlimitierung für Videostreaming ein. Allerdings kann er die Zubuchoption und die Breitbandlimitierung jederzeit deaktivieren und reaktivieren.

Doch es bleiben offene Fragen: Müssen Vereinbarungen über Preis, Datenvolumina oder Geschwindigkeit dem Gleichbehandlungsgrundsatz genügen? Ist die Breitbandreduzierung eine zulässige Verkehrsmanagementmaßnahme? Und schränkt die Breitbandreduzierung Nutzer in ihren Rechten ein?

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10. Dezember 2018

Zusatzangebot „StreamOn“ der Telekom für Streamingdienste rechtswidrig

Mann hält Smartphone mit Icons
Beschluss des VG Köln vom 20.11.2018, Az.: 1 L 253/18

Das zu verschiedenen Mobilfunktarifen der Telekom kostenlos zubuchbare Angebot „StreamOn“ verstößt gegen den Grundsatz der Netzneutralität und europäische Roaming-Regelungen. Das Zusatzangebot ermöglicht dem Kunden, Datenmengen im Inland in gedrosselter Geschwindigkeit für Audio- und Videostreaming zu nutzen, ohne dass diese Daten auf das nach dem Tarif zur Verfügung stehende Datenvolumen angerechnet werden. Die Drosselung der Datenübertragungsrate steht im Widerspruch zum Grundsatz der Netzneutralität, nach dem Anbieter bei der Erbringung von Internetzugangsdiensten den gesamten Verkehr gleich behandeln müssen. Zudem verstößt die Beschränkung des Angebots auf die Nutzung im Inland gegen die Roaming-Verordnung der EU, wonach im europäischen Ausland keine zusätzlichen Entgelte im Vergleich zur Inlandsnutzung anfallen dürfen.

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