„Weißen der Wände“ – unzulässige Klausel in Mietverträgen
Urteil des BGH vom 21.09.2011, Az.: VIII ZR 47/11 Die vorformulierte Klausel, dass der Mieter regelmäßig das Weißen der Wände vornehmen muss, stellt eine unangemessene Benachteiligung dar, da er dadurch auch während des Mietverhältnisses -nicht erst beim Auszug- die Wohnung in der vorgegebenen Farbwahl streichen muss. Dies schränkt ihn jedoch unzumutbar in seiner persönlichen Lebensgestaltung ein.
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